Studenten gegen Nazi-Richter; Probleme bekamen nur die Studenten, 25.2.2010

Studenten gegen Nazi-Richter; Probleme bekamen nur die Studenten, 25.2.2010
Ein Kriegsverbrecher als Gerichtspräsident? In der frühen Bundesrepublik keine große Sache. Dann machten Studenten die NS-Vergangenheit amtierender Richter und Staatsanwälte in einer Ausstellung öffentlich. Die wurde 1960 zum Riesenkandal – doch Probleme bekamen nur die Studenten. Von Stephan A. Glienke
Schon zum zweiten Mal war Erna Wazinski jetzt bei einem alliierten Luftangriff auf das niedersächsische Wolfenbüttel ausgebombt worden. Nach dem Bombardement half die 19-jährige ihren Nachbarn bei der Rettung ihrer Habe. Erst dann kehrte sie zu den Trümmern ihres eigenen Wohnhauses zurück, um eventuell doch noch die eine oder andere kleine Habseligkeit zu retten.
Das sahen Nazi-Richter als todeswürdiges Verbrechen: Sie schickten Erna Wazinski am 21. Oktober 1944 wegen Plünderns “im Namen des Deutschen Volkes” aufs Schafott. Ähnlich in Weimar: Dort wurde ein Bürobote, der nach einem Kneipenbesuch beschwipst bei der Rettung des kompletten Hausstandes aus einem zerbombten Wohnhaus geholfen hatte, zum Tode verurteilt – er hatte sich bei den Rettungsarbeiten einen Wurstzipfel in die Tasche gesteckt.
Mit gleich einem knappen Hundert ähnlich furchtbarer Fälle von NS-Blutjustiz wurden die Bundesdeutschen vor 50 Jahren in einer Ausstellung konfrontiert, die Geschichte schrieb. Unter dem Titel “Ungesühnte Nazijustiz” eröffnete die Ausstellung am 25. Februar 1960 am Kurfürstendamm in West-Berlin. Die Veranstalter, eine Gruppe West-Berliner Studenten um Reinhard Strecker, präsentierten Verfahrensakten von NS-Sondergerichten, die den nationalsozialistischen Unrechtsstaat plastisch und auf haarsträubende Weise illustrierten. Zu jedem Fall hatten die Organisatoren vermerkt, an welcher Stelle die an dem jeweiligen Urteil beteiligten Juristen nach dem Krieg tätig waren.
Ein Kriegsverbrecher als Landgerichtsdirektor
Kein Wunder, dass die Ausstellung zum öffentlichen Skandal geriet, der nicht nur in der Bundesrepublik und West-Berlin hohe Wellen schlug. Ehemalige NS-Richter fanden sich nämlich auf allen Ebenen der westdeutschen Nachkriegsjustiz. In Hannover etwa amtierte der Landgerichtsdirektor Kurt Bellmann. Bellmann war unter den Nazis als Vorsitzender der Dritten Strafkammer am Sondergericht Prag an mehr als 110 Todesurteilen beteiligt gewesen. Nach dem Krieg in der Tschechoslowakei wegen Justizverbrechen zu schwerer Kerkerhaft verurteilt, war er den westdeutschen Behörden 1955 als “nichtamnestierter Kriegsverbrecher” überstellt worden. Aber schon ab 1. März 1956 amtierte er als Landgerichtsdirektor in Hannover, als sei nichts gewesen.
Oder der Landgerichtsrat Sperrhake aus Tübingen, der im “Dritten Reich” als Ankläger am Sondergericht Weimar an zahlreichen Verfahren wegen kleinerer Diebstähle beteiligt war, die fast alle mit Todesurteilen endeten. Die Verfahrensprotokolle illustrieren deutlich die vorwiegend politisch, nicht juristisch begründeten Urteile. Dass ein Anklagevertreter, der sich an einem durch Rechtsbeugung zustande gekommenen Todesurteil beteiligt, unter Umständen der Beihilfe zu Mord oder zumindest Totschlag schuldig macht – die Nachkriegsjustiz kümmerte es nicht weiter.
Dabei waren die von den Studenten präsentierten Fakten durchaus bekannt. Bereits seit Mai 1957 hatte der Ost-Berliner “Ausschuss für Deutsche Einheit” zahlreiche Broschüren mit Faksimiles von Verfahrensprotokollen der NS-Justiz und Informationen über an Justizverbrechen beteiligten “Blutjuristen” veröffentlicht. Aber Forderungen nach einer Überprüfung der Justiz auf braune Handlanger hatten die westdeutschen Justizverwaltungen mit dem Hinweis auf fehlendes Aktenmaterial und die generelle Unglaubwürdigkeit der kommunistischen Propaganda abgewehrt.
…Die Politik reagierte windelweich. Mit Paragraph 116 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde Richtern die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig unter vollen Bezügen in den Ruhestand versetzen zu lassen. Denjenigen, die an unverantwortliche Todesurteilen mitgewirkt hatten, aber diese Möglichkeit nicht bis Juni 1962 nutzten, drohte der Bundestag mit Amtsverlust. Dazu wäre allerdings eine Grundgesetzänderung nötig gewesen.
Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte ließen sich nach Paragraph 116 vorzeitig pensionieren.
Kein einziger Richter ist in der Bundesrepublik wegen im “Dritten Reich” begangener Justizverbrechen rechtskräftig verurteilt worden.

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