Teure Anwaltssuche im Internet, doppelt von Anwälten abkassiert. Filesharing Abmahnung, ZDF WISO 09.05.2011

Teure Anwaltssuche im Internet, doppelt von Anwälten abkassiert. Filesharing Abmahnung, ZDF WISO 09.05.2011
Eine Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit dem Juristen aber eine böse Überraschung.
Musik ist Susanne W. Leidenschaft. Sie ist Arbeitslos, bekommt Hartz 4, Geld für Musik CDs hat sie nicht. Im Internet entdeckt sie eine Seite für kostenlose Musikdownloads. Sie läd 2 Musikstücke ihrer Lieblingsgruppe. Das dieses Filesharig illegal ist war ihr nicht bewusst bis sie Post bekommt. Eine Anwaltskanzlei mahnt sie ab, fordert eine Unterlassungserklärung und 450 EUR. Was sie nicht wusste das Internet wird gezielt überwacht. Abmahnungen werden Massenweise verschickt. Sozusagen eine Lizenz zum Geld drucken. Es werden Gelder eingenommen die evtl. sogar höher liegen als der normale Vertrieb. Nicht nur für Susanne W. eine Abzocke. Sie will deshalb die 450 EUR nicht zahlen. Im Internet findet sie eine Seite von einem Anwalt für Abmahnopfer, Werbeslogan: “Unser Ziel Sie zahlen nichts!”. Ich habe ihm erklärt, dass ich Hartz 4 beziehe und ich hatte eigentlich einen guten Eindruck durch das Gespräch und durch seinen Internetauftritt. Wieviel der Anwalt Dr. Scheffler verlangt sagt er nicht trotz ihrer mehrfachen Nachfrage. Er rechne nach den gesetzlchen Vorschriften ab. Sie beauftragt den Anwalt ihres Vertrauens.
Dr. Scheffler schickt eine modifizerte Unterlassungserklärung an die Abmahner und bietet statt der 450 EUR einen pauschalen Kostenbetrag von 100 EUR an. Die Unterlassungserklärung wurde akzeptiert aber statt der 100 EUR wollte der Abmahner weiterhin die 450 EUR.
Der nächtste Schock Scheffler schickt seine Kostennote in Höhe von 1484,41 EUR. Hätte ich vorher gewusst, dass die Kosten so hoch werden, hätte ich das Mandat niemals RA Scheffler übergeben. Insgesamt soll Susanne W. als jetzt rund 2000 EUR zahlen.
Für das Vorstandsmitglied Volker Klippert der Anwaltskammer Kassel ist das nicht in Ordnung. Bei Zugrundelegung eines angemessenen Streitwertes hätte hier eine Kostenrechnung von maximal 300-400 EUR herauskommen dürfen.
Susanne W. fühlt sich doppelt abgezockt von ihrem eigenen Anwalt und dem des Abmahners.
Die Rechnung von RA Scheffler wurde mittlerweile eingeklagt. Susanne W. musste sich erneut einen Anwalt nehmen, der vertritt zahlreiche Mandanten gegen die Kanzlei Scheffler. Der Fall von Frau W. ist kein Einzelfall. Wir müssen davon ausgehen, dass hier tatsächlich gezielt hohe Rechnungen ausgestellt wurden um auch damit Kasse zu machen und damit der Abgemahnte vom Regen in die Traufe kommt.

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