Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und juristischer Inkompetenz, Strafantrag wegen Rechtsbeugung in Darmstadt, 15.06.2009

Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und juristischer Inkompetenz, Strafantrag wegen Rechtsbeugung in Darmstadt, 15.06.2009

Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des Amtsgericht Dr. Schnurr und Richterin des Amtsgericht Honemann wegen Rechtsbeugung, § 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB, und Gebührenüberhebung, § 352 StGB.

Justiz: “Im deutschem Strafprozess gibt es nach der geltenden Strafprozessordnung für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.“”

(Anlage 2). Dabei besagt § 172 (3) StPO für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.

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