ÜBER SINN UND UNSINN DER DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

1. IST-ZUSTAND DER REAKTION AUF DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN („SCHEMA X“)
„Formlos, fristlos, fruchtlos.“ Das ist alles, was der deutsche Jurist bis hin zum Einserexamen zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde für die Staatsexamina wissen muß. Und wehe, wenn einer da noch einen Zentimeter weiter denkt!
Seit nunmehr ca. 20 Jahren Tätigkeit mit allen Arten von deutschen Behörden ist dem Verfasser dieses Artikels denn auch so gut wie kein einziger Fall unterlaufen, der nicht nach Schema X beantwortet worden wäre. Und zwar vom kleinen Schalterbeamten bis hin zu den Petitionsausschüssen der Parlamente. Analoges Vorgehen gilt erfahrungsgemäß auch für Strafanzeigen, soweit es sich um mitgeteilten Verdacht von Straftaten aus dem öffentlichen Bereich handelt.
Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgreize nicht mehr verleugnen lassen. Hier ist es, dasALTE, ABGESTANDENE SCHEMA X FÜR ANTWORTEN AUF DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN

1. Ihr Beschwerdevorbringen haben wir sorgfältig geprüft.
2. Meine Mitarbeiter haben Recht. Sie haben sich in allen Punkten vollkommen richtig verhalten.
3. Sie haben Unrecht. Ihr Vorbringen ist gelogen, vollkommen haltlos, verleumdet meine Mitarbeiter und nebenbei bemerkt auch nicht beweisbar.
4. (Bei Richtern z.B. wird nun auf die eigene Entscheidungskompetenz hingewiesen und darauf, daß nach deren dienstlichen Stellungnahmen alles vollkommen in Ordnung war und bedauerlicherweise, selbst wenn man etwas festgestellt hätte, hier sowieso nichts hätte unternommen werden können)
5. Ich habe mich bei meiner Dienstaufsicht vollkommen richtig verhalten und tue das immer noch.
6. Geändert wird darum jedenfalls auch gar nichts.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Vorgesetzter Ichdenkdochgarnichtdrandichernstzunehmen

Bei der Öffentlichkeit und gegenüber dem Beschwerdeführer noch recht wohlgesinnten Vorgesetzten wird dann die Akte geschlossen, nebst sämtlichen Beweismitteln sorgfältig versteckt und verkramt, Affe tot. Die Dienstaufsicht sorgt dann noch dafür, daß sämtliche Beweismittel vernichtet werden, und der Fall mit den Mitarbeitern so abgesprochen wird, daß der Beschwerdeführer überhaupt keine Chance mehr hat, mit seinem Anliegen durchzudringen. Bei ganz schlimmen Fällen werden die Mitarbeiter einfach versetzt. Zuständigkeiten werden ein bischen hin- und hergeschoben, – das geht auch nachträglich noch sehr schön, wirkungsvoll und elegant, und neue Akten angelegt, und natürlich nur aus sachlichen Gründen Aktenzeichen verändert, in die dann Teile des Vorgangs “sicher” verborgen werden.
Bei besonders bösartigen Vorgesetzten wird zusätzlich dann die Dienstaufsichtsbeschwerde auch noch heimlich an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet mit der Bitte, „zu überprüfen, ob nicht ein Strafverfahren wegen Beleidigung der Mitarbeiter eingeleitet werden kann.“
Strafantrag wird dann für die Mitarbeiter „pflichtgemäß“ selbstverständlich auch schon gestellt. …
Für den Bürger klingt solch eine Antwort so:
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …

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