Uneffektive Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, 14.3.2010

Beim Bundesverfassungsgericht sind im Durchschnitt etwas mehr als 2 Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Bzw. 98 Prozent sind nicht erfolgreich. Das bedeutet, bei 50 Verfassungsbeschwerden wäre nur eine Einzige erfolgreich.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sieht es noch düsterer aus. Täglich gehen da rund 1.500 (!) Menschenrechtsbeschwerden aus genz Europa in allen Sprachen ein. Davon haben nur 150 jährlich Erfolg. Das ist ein verschwindend geringer Prozentsatz.
Wenn man darüber nachdenkt, dann ist das eine ungeheure Energieverschwendung. Zehn- bis hundertseitige Schriftsätze werden massenhaft angefertigt, nur damit mit einem lapidaren Satz ausgeführt wird, dass die Beschwerde nicht angenommen wird. Eine Begründung sparen sich die hohen Richter meistens auch.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter BVerfG/Grundrechte veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.