Im Zuge eines Rosenkrieges veranlasst eine Mutter ihre seinerzeit 7-jährige Tochter den Opa des sexuellen Missbrauchs zu beschuldigen. Das ist ein sehr schwerer Tatvorwurf > heutzutage ein richtig heftiges Totschlagsargument!
Die Mutter wollte so über ihren Stiefvater den Noch-Ehemann treffen, obwohl der sich mit der Oma hinreißend um das Kind gekümmert hatte. Sie besprach diesen schrecklichen Tatverdacht im engsten Familienkreis > auch einen Tag später mit ihrem Rechtsanwalt Dirk Streichert in Kaufbeuren. Trotzdem hielt sie es weiter nicht für nötig, sofort das Jugendamt einzuschalten oder mit dem Kind unmittelbar nach dem angeblichen Geschehens zum Kinderarzt oder der örtlich zuständigen Polizei zu gehen.
Erst drei Tage später fuhr sie dann zur Kriminalpolizei nach Memmingen. Sie wollte dort auch nicht mit den für Kindesmissbrauch Zuständigen sprechen sondern nur mit einem bestimmten Kriminalbeamten: Helmut Titz, ihrem seinerzeitigen Liebhaber. Er ist ja sozusagen ihr Mann für alle Fälle!
Ohne den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrensbeistand für das Kind und ohne den mit sorgeberechtigten Vater zu informieren, wurde ein Protokoll gefertigt das seines Gleichen sucht. Dieses Protokoll landet dann bei der Staatsanwaltschaft Memmingen und auch hier nahmen die Merkwürdigkeiten ihren behördlichen Lauf. Für das Kind wird eine Vernehmung des Amtsgericht Memmingen angeordnet. Keine Kinderpsychologin oder eine dafür speziell ausgebildete Beamtin ist dabei, sondern der Leiter der Videovernehmungstruppe – na wer kann das wohl sein? >> der Liebhaber der Mutter, als IHR Mann für alle Fälle, >und auch in ganz besonderen Situationen >> und << die Mutter höchstselbst ist auch bei der Vernehmung anwesend. Muss sie ja auch richtig aufpassen, dass das Kind auch „IHRE Wahrheit“ verbreitet.
Schon kurz nach der belastenden Aussage erklärt das aufgestachelte Kind , dass sie auf Veranlassung der Mutter die Unwahrheit gesagt habe und Nichts durch ihren Opa geschehen sei. In Bayern, das wissen wir ja auch von anderen Fällen, sind Gutachten für die Justizgewaltigen immer ganz wichtig. Von einer renommierten Gutachterin wird das Kind unzweifelhaft bestätigt: Es hat eine durch Aufstachelung und dem Zusammenspiel mit eigenen Interessen Verbundener Gefälligkeits-Falschaussage des Kindes gegeben.
Jetzt interessiert das Keinen mehr – wo doch Gutachten in der Bayerns -Justiz immer so wichtig sind. Es passt offenbar nicht mehr in den juristischen – Lauf der Dinge.
Der Opa wird gar von Rechtsanwalt Wilhelm Seitz, Kaufbeuren, vertreten, der früher selbst Staatsanwalt war.
Und dieser Organträger der Rechtspflege formuliert dann auch kurzerhand ein Geständnis für den Opa. Obwohl dieser es nicht unterschreibt noch in sonstiger Form genehmigt wird es trotzdem als Geständnis von den Kollegen im Amte gewertet. Auch das Verlangen das so genannte Geständnis zurück zu ziehen > es wird vom “Rechtsanwalt für Geständnisse“ total ignoriert. Es ist einfach nur grausam – eine ausweglose Situation. Hoffnungslos für Jeden.
Opas Suizidversuch wird ebenfalls als erhärtendes Geständnis ausgelegt, seine Verurteilung steht felsenfest > sein weiteres Schicksal berührt behördlich Niemanden mehr > das Totschlagsargument fruchtet fürchterlich! Und – die amtliche Juristenschar hat mal wieder soviel fürs Kindeswohl in Bayern getan.
Alle Rechtsmittel des Vaters, der zwischenzeitlich alleiniger Sorgeberechtigter ist und in der emotionalen Belastung > total verständlich auch mal mit berechtigter Wut gegen “DIE DA OBEN” reagiert > werden zu Lasten des Kindes abgewiesen, selbst Presseanfragen in der Kernthematik werden durch die Justiz nicht beantwortet.
Die heute 14-jährige pflegt ein inniges Verhältnis zu ihrem angeblichen Peiniger und sieht sich mit zwei Unmöglichkeiten eines “Rechtsstaates” konfrontiert:
Die Justiz lässt sich Alles bezahlen > sogar das Unrecht!
Sie soll Haftungsansprüchen der Justizkasse von nahezu € 7.000.- bei Volljährigkeit bezahlen. Die Falschangaben der Mutter im Prozesskostenhilfeantrag (PKH)werden ihr zur Last gelegt. Die Verursacherin selbst allerdings wird dagegen mit Samthandschuhen angefasst. Oder soll das Verhältnis der Mutter zum Kripomann nicht an die Öffentlichkeit gelangen? Er hätte sich auf jeden Fall wegen Befangenheit raushalten müssen.
Weit schlimmer wiegt die Tatsache, dass sie wohl noch weitere 4 Jahre bis zu ihrer Volljährigkeit warten muss, ehe sie selbst das Heft des Handeln in die Hand nehmen kann. Die heute 14jährige sagt mutig: ich werde die Unschuld meines richtig guten und tollen Opas beweisen. ER IST UNSCHULDIG! Sie hofft auch, dass Opa das alles noch überleben wird.
Obwohl die Justizbehörden in Memmingen erst kürzlich einen Vater nach 7-jähriger Haft frei sprechen musste: die Tochter hatte ihre seinerzeitige
Der Opa hat mich nicht angefasst! Mama hat aber gesagt ich soll das sagen. Konflik für das Kind!
Missbrauchsanschuldigung widerrufen, regt sich in der knallharten und unmenschlichen Justiz Niemand über diesen Polizeiklüngel- und Justizskandal mehr auf. Eine Selbstreinigung findet nicht mehr statt! Das ist eine wissentlich gewollte Produktion von Justizopfern. Und die Täter – weil größtenteils Beamte – bleiben geschützt.