Bei den Angaben zur zustellungsfähigen Gläubigeranschrift sind die Richter äußerst penibel! So mancher Richter scheint auf diese Weise seine Wut über die in seinen Kreisen unliebsame Arbeit auszulassen. Die kleinste Unvollständigkeit wird daher zum Anlass genommen, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen.
http://www.ra-franzke.de/artikel-insolvenz/Fahrplan_zur_Verbraucherinsolvenz.html
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