Insolvenzrecht: Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen, report münchen 26.01.2009

Insolvenzrecht: Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen, report münchen 26.01.2009
Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist deutsches Insolvenzrecht!
Verspätete Lohnzahlungen sind kein Kündigungsgrund für den Arbeitnehmer, so dass er bei einer selbst durchgeführten Kündigung einige Zeit keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten würde. Manche Arbeitnehmer werden dadurch in die Privatinlovenz gedrängt.
Gemäß der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries macht das alles nichts, weil es sich lediglich um wenige Einzelfälle handelt und daher besteht auch kein Handlungsbedarf etwas zu verbessern.

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