Vor dem Gesetz sind Frauen und Männer nicht gleich, denn es gibt einen generellen und pauschalen Frauenrabatt

“Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.”
Prof. Dr. jur. Ulrich Vultejus in der “Zeitschrift für Rechtspolitik” Ausgabe 3/08

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unkategorisiert veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Vor dem Gesetz sind Frauen und Männer nicht gleich, denn es gibt einen generellen und pauschalen Frauenrabatt

  1. Pingback: Ungeborenentötung – Abtreibung | uepsilonniks

Kommentare sind geschlossen.