Bitterer Rückschlag für die Justiz – und vor allem für die Betroffenen. In Berlin ist ein mutmaßlicher Kinderschänder wieder frei, nachdem er bereits in Haft war. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft brauchte wohl zu lange für die Anklage! Das berichtet “bild.de”.
Dem Mann, der in einer Kita gearbeitet hat, wird Kindesmissbrauch in 286 Fällen vorgeworfen. Die Berliner Polizei bat im vergangenen Mai sogar die Öffentlichkeit um Hilfe, der mutmaßliche Kinderschänder soll insgesamt rund sieben Jahre auf der Flucht gewesen sein. Schließlich wurde der Verdächtige im Juli in Bulgarien gefasst und im August nach Deutschland ausgeliefert. Im Dezember erhobt die Staatsanwaltschaft Anklage. Was lief schief?
Der Mann bewegt sich seit Februar wieder frei, ohne besondere Auflagen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Dabei drohe sogar akute Fluchtgefahr! Der Mann hatte eine Haftbeschwerde erlassen, der 4. Strafsenat des Berliner Kammergerichts gab dieser statt.
Laut der Kammer hätte die Staatsanwaltschaft gegen das so genannte Beschleunigungsgebot verstoßen. Dieses Gebot leitet sich aus dem Grundrecht der Freiheit der Person ab und besagt, dass die beteiligten Behörden ein Strafverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung durchführen müssen, solange sich der Beschuldigte noch in Untersuchungshaft befindet und nur verdächtig, nicht aber verurteilt ist. Das sei eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Donnerstag soll trotzdem der Prozess beginnen. …