Die Bundespolizei darf Menschen im Zug nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das OVG Koblenz am Montag darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Damit erklärte der Senat das “Racial Profiling” bei Kontrollen im Grenzgebiet erstmalig für rechtswidrig. Vielleicht der Anfang vom Ende der ohnehin ineffizienten Kontrollen, hofft.
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