Wie die deutsche Justiz und die deutsche Polizei die Heiligen Tage des Dritten Reichs hochhalten, 2006

Wie die deutsche Justiz und die deutsche Polizei die Heiligen Tage des Dritten Reichs hochhalten, 2006
Richter Filmer aus dem Amtsgericht Kirchhain ist ein alter Bekannter. Im Grund ging es immer um gewalttätige Neonazis, denen der Deutsche Filmer Schutz gewährte. 2002 stellte mir Filmer leichtfertig einen falschen Strafbefehl zu. Später hat mir Filmer in einem einstweiligen Verfahren die Veröffentlichung von Morddrohungen verboten, die der Berger-88-Gründer C.A. gegen mich gerichtet hatte. Für die Gerichtsverhandlung des Hauptverfahrens, bei dem das Verbot bestätigt werden sollte, wählte Richter Filmer den 9.November – die Reichspogromnacht.Deutsche Polizei- und Justizkräfte scheinen pausenlos an Adolf Hitler zu denken und an die schöne Zeit mit ihm. Wenn es einmal mehr darum ging irgendwelche Neonazis straffrei zu halten und mir einen Reichsparteitag der besonderen Art zu verschaffen, legten Justiz- und Polizeiangehörige die Termine auf Festtage des Dritten Reichs.
Als es Ärger gab, schob Filmer die Schuld für die Wahl des Termins auf den Richter Korepkat. Der seinerseits ist für das Vereinsregister im Amtsgericht Kirchhain zuständig. Korepkat an erster Stelle hat es zu verantworten, dass darin Vereine wie Berger-88- e.V. und TSV 1888 Amöneburg e.V. eingetragen sind.
Ein paar Monate später setzte Staatsanwalt Rainer Franosch ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Edmund Haferbeck in Gang. Haferbeck hatte Franosch wegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, den letzterer zugunsten eines Neonazis vorgetäuscht hatte, zu schaffen gemacht und mich mehrmals selbstlos verteidigt. Ausgerechnet ich sollte Haferbeck denunzieren. Als ich dem Staatsanwalt Franosch bei einer ersten Vernehmung nicht wie gewünscht zu Diensten war, lud mich Oberstaatsanwalt Willanzheimer zur Fortsetzung der Vernehmung vor. Willanzheimer legte den Termin auf den 20.April – Hitlers Geburtstag. …

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