Im Insolvensverfahren 43 IN 666/07 am AG Bielefeld stellt der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter fest, der auch gleichzeitig Sachverständiger für die Vermögensverhältnisse des Schuldners ist, dass der Schuldner über eine freie Masse zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger von etwas über 10500 EUR verfügt. Zieht man davon noch einige Masseverbindlichkeiten für Mietverhältnisse ab so verbleibt eine freie Masse von vielleicht etwa 9900 EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt sich als Insolvenzverwalter zu bestellen und rechnet nun wie folgt:
Die Insolvenzmasse reicht aus um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken:
Vorraussichtliche Vergütung für den Insolvenzverwalter: 6000 EUR + Gerichtskosten 1460 EUR = 7460 EUR (Für zusätzliche Kosten sind nach oben jedoch kaum Grenzen gesetzt).
Dh. damit max. 2500 EUR unter den Gläubigern verteilt werden, werden mind. 7460 EUR Kosten aufgewandt. Das gleiche wäre gegeben wenn auch nur 1 EUR an die Insolvenzgläubiger zu verteilen wäre.
Der Missbrauch den Insolvensverwalter im Namen des Gesetzes bereits schon gesetzmäßig in grossen Teilen für andere nicht kontrollierbar vornehmen ist grandios. Gerne auch dauert ein Insolvensverfahren auch mal bis zu 10 Jahre und in der Zeit enstehen immer wieder weitere Kosten und wenn kein Geld mehr da ist, dann wird das Insolvenzverfahren ganz plötzlich beendet und die restlichen wenigen EUR oder auch nur Cent an die Gläubiger verteilt. Wer Insolvent ist, ist im Grunde rechtlos gestellt und meistens auch mangels rechtswissen vollständig darauf angewiesen sich auf die Angaben des Richters und Insolvensverwalters zu verlassen. Einen Anwalt, der auch die Rechte des Insolvensschuldners und letztlich auch die der Gläubiger überwacht kann sich kaum ein Insolventer Mensch leisten. Es sei denn es geht um viele viele Millionen, 81 Millionen (Helmut Kohl: “solche Leute braucht das Land”), dann wird man vom Richter bzw. Gericht sofort entschuldet und kein Einspruch hilft (er brauchte keine 6 Jahre warten, sondern nach Urteilsspruch war er sofort Schuldenfrei). Michael Naschke, der Anwalt von Lars Windhorst, soll in den Aufsichtsrat des angeschlagenen Handyausrüsters Balda einziehen. Dies bestätigte Naschke dem ‘Handelsblatt’ (Dienstagsausgabe). Sein Mandant Windhorst ist Geschäftsführer der Investmentfirma Vatas. Deren Muttergesellschaft Sapinda wiederum íst mit 8,4 Prozent der Anteile einer der größten Aktionäre von Balda.
Gesetzentwurf des Bundesrates sieht bessere Aufsicht über Insolvenzverwalter vor
Der Bundesrat schlägt in einem am 12.10.2007 beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) vor, das Insolvenzverfahren insgesamt transparenter zu gestalten und die Aufsicht über Insolvenzverwalter zu verbessern. Missbräuche und Vermögensveruntreuungen sollen zukünftig effektiver verhindert werden. Bundesrat Pressemitteilung Nr. 143/2007 vom 12.10.2007
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