Ein Mann wird von der Polizei beim Diebstahl von Parteiwerbung der AfD im Wert von zwei Euro erwischt – warum der 22-Jährige 1.000 Euro Strafe zahlen muss.
Zwei Euro Schaden, 31 geklaute AfD-Aufkleber, aber ein Riesentheater, das die gesamte Bandbreite der ermittlungsrelevanten Behörden erfasst, beschäftigt derzeit Nürnberg.
Das Problem, das aus einer Mücke einen juristischen Elefanten macht, ist eine Sprühflasche mit Pfefferspray, vorgesehen zur Abwehr von Tieren. Zum Einsatz kam der Reizstoff nicht, aber er wurde bei einem jungen Mann (22) sichergestellt, der auf Ärger getrimmt war. Das reichte aus, um aus einem eher läppischen Zwischenfall juristisch einen Diebstahl mit Waffengewalt zu machen.
…Dann schnappte er sich die ausgelegten, zum Mitnehmen gedachten Aufkleber und verlässt fluchtartig das Lokal. Den Polizeibeamten vor der Tür, denen er durch sein Verhalten auffiel, lief er direkt in die Arme. Nach der Sachbearbeitung durch die Polizei, die das mitgeführte Pfefferspray zutage förderte, konnte von einem Kavaliersdelikt keine Rede mehr sein. Der Fall landete als „Diebstahl mit Waffen“ bei der Staatsanwaltschaft. Juristische Alternativen dazu gab es nach Angaben von Justizsprecher Friedrich Weitner nicht.
Der geltenden Rechtssprechung zufolge, so sein Argument, sei es völlig unerheblich, ob eine Waffe oder ein waffenähnlicher Gegenstand benutzt worden sei. Allein das Mitführen erhöhe das strafrechtliche Potenzial und schließe die Einstellung des Verfahrens aus. …
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