200.000 Euro abgezweigt: Spielsüchtiger Gerichtsvollzieher verurteilt , 16.09.2013

In 160 Fällen hatte der Verurteilte das Geld nicht weitergeleitet. Nun wurde er zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.,

Knapp 200.000 Euro hat ein Wiener Gerichtsvollzieher im Lauf von drei Jahren nicht an die Finanzprokuratur weitergeleitet, sondern behalten und für sich verwendet. Der Mann war der Spielsucht verfallen. “Automaten, Poker, in hohen Beträgen”, so fasste er am Montag im Straflandesgericht seine Leidenschaft zusammen, die ihn am Ende den Job kostete. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Richter Stefan Erdei) ersparte ihm wenigstens den Gang ins Gefängnis. Der Mann erhielt wegen Amtsmissbrauchs eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Er sei “krank” gewesen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe das allerdings nicht wahrhaben wollen und sei daher “immer tiefer und tiefer gerutscht”. Das Glücksspiel habe seine finanziellen Ressourcen “so schnell” verschlungen, dass er im August 2009 begann, auf Betreiben von Gläubigern einkassierte Geldbeträge nicht wie vorgeschrieben auf ein am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtetes Konto einzubezahlen. Er fütterte stattdessen mit dem fremden Geld Automaten.

“Mein Kopf war, glaub’ ich, ausgeschaltet. Anders kann ich es mir nicht erklären”, gab der ehemalige Gerichtsvollzieher zu Protokoll. Dass seine Machenschaften jahrelang nicht auffielen, erklärte sein langjähriger Vorgesetzter im Zeugenstand einerseits damit, dass der Mann als besonders vertrauenserweckend und zuverlässig galt. “Außerdem sind auch die Kontrollinstanzen der Justiz personell unterbesetzt. Die Kontrolle beschränkt sich daher auf Stichproben”, deponierte der Zeuge.

Das illegale Treiben des Gerichtsvollziehers fand Ende Juni 2012 ein Ende, weil ein Solariumbesitzer bei der Justiz lautstark protestierte, nachdem gegen ihn ein Konkursverfahren eröffnet worden war. Der Gewerbe-Betreiber schwor Stein und Bein, dem Gerichtsvollzieher Geld für die Gebietskrankenkasse übergeben zu haben, der er einen stattlichen Betrag geschuldet hatte. Diese Angaben stellten sich als zutreffend heraus.

Bei der Strafbemessung waren das reumütige Geständnis und die Bereitschaft zur Schadensgutmachung mildernd: Der Angeklagte hatte vor der Verhandlung sein Elternhaus verkauft und den Erlös von 70.000 Euro der Republik zukommen lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA)

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