Die Bayerische Staatsregierung ist die oberste Exekutivbehörde im Land Bayern, der sich Richter Lothar Schmitt als bürgerschädigender Verfassungsfeind mit “NS-Unrecht” direkt unterstellt. Dafür gibt es Lob von den familiären Kollegen in deren korrupten Justiz, die diese als “Wohlfühlklima” bezeichnen, weil sie dort ihr verfassungsfeindlichen Bürgerschädigungen und “NS-Unrecht” ungestört ausleben können, ihre geschädigten Opfer verspotten dürfen und dafür noch gelobt werden:
“Mit Lothar Schmitt wird weiterhin ein ausgezeichneter Jurist an der Spitze des Oberlandesgerichtes Bamberg stehen. Er ist mit seinem herausragenden Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung als Führungskraft in der bayerischen Justiz prädestiniert für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Bamberg. Ich freue mich über die heutige Personalentscheidung und gratuliere Lothar Schmitt ganz herzlich.”
Es besteht der Verdacht, dass bei seiner Tätigkeit als Generalstaatsanwalt unter seiner Gewaltherrschaft auch nicht zwingend alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Das bayerische Kabinett = bayerische Staatsregierung:
Spitzenjurist Präsident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: Für uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechtswidrig wahrzunehmen und uns der Exekutive zu unterstellen um bürgerschädigend Verfassungsverletzungen zu begehen
Prof. Bausback: “Es ist unerlässlich, die Vergangenheit zu kennen”
Bausback: Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. Jeder hat also das Recht, die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Der Zugang zum Gericht mit dem Ziel, seine Rechte durchzusetzen, muss jedem offen stehen. Daran sollten und dürfen wir gerade als Lehre aus der NS-Zeit nicht rütteln. Zum effektiven Rechtsschutz gehört aber auch gleichzeitig, dass der Einzelne möglichst zügig zu seinem Recht kommt.
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-ist-unerlaesslich-die-Vergangenheit-zu-kennen;art155371,3859799
Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen Verhältnissen
Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce.
Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet – und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen.
Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen.
Gemäß Richter Lothar Schmitt haben Untermenschen keinen Anspruch auf rechtliches Gehör oder einen Justizgewährsanspruch. Gerichtliche Eingaben von mittellosen Menschen als rechtlose Untermenschen brauchen auch gemäß seinen familiären Richterkollegen am OLG-Bamberg zB. Richter Burghardt, Brößler, Schommartz niemals bearbeitet werden.
“….Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland…. verkündet….Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war…”
Senatsrat Dr. Hans Wrobel, 1989
Roland Freisler: „Schämen Sie sich denn nicht, dass Sie Flugblätter hochverräterischen Inhalts in der Universität verbreitet haben?“
Sophie Scholl: „Wir kämpfen mit den Worten“
Roland Freisler: „Das schreiben Sie doch tatsächlich: Darum trennt euch von dem nazionalsozialistischen Untermenschentum. Schauen Sie sich doch selbst an, da sieht man den Untermenschen.“
Untermenschen, die meinen, dass ihnen Grundrechte und Menschenrechte zustehen sind für sie einfach nur “Querulanten”. Manchmal haben Menschen, die “glauben”, dass ihnen Grund- und Menschenrechte zustehen in deren Justiz aufgrund dessen geistige Krankheiten wie “rechtliche Wahnvorstellungen” mit denen diese dann verspottet werden.
Der oberste Richter und die Querulanten, mittelbayerische, 15.10.2015
Peter Küspert, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichts, spricht über Reichsbürger und andere schwierige „Kunden“.
Es können übrigens nur Untermenschen Querulanten sein. Richter und Staatsmitarbeiter, die Bürgern ihre Grund- und Menschenrechte notorisch und harnäckig zu Unrecht versagen sind gemäß ihrer Definition keine Querulanten, sondern zu lobende Persönlichkeiten. Grund- und Menschenrechte für alle sind von ihrer Ideologie abweichende Ziele.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Querulant
Die bayerische Staatskanzlei dessen “NS-Unrecht” er sich als der Judikative zugehörig direkt unterstellt ist auch die Exekutivbehörde, die ihn befördert. Diese “Gewaltenteilung”, die dem Bürger “NS-Unrecht” endgültig garantiert bezeichnet man dort als “Gewaltenteilung” und den wichtigsten Pfeiler unseren Rechtsstaats und eine Justiz, die für die Menschen da ist.
Das bayerische Richtergesetz ist eines der rückständigsten Deutschlands, sagt Walter Groß, Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins. Denn über die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten entscheidet – anders als in vielen anderen Bundesländern – allein die Staatsregierung bzw. die Zuständigen in den jeweiligen Ministerien.
https://www.br.de/nachricht/bayerisches-richtergesetz-100.html
Richter Lothar Schmitt’s herausragendes Fachwissen:
Er hält §17 AGO-Bayern in der Justiz zur völligen willkürlichen Rechtlosstellung aufgrund von willkürlich und im geheimen festgestellten groben Beschimpfungen oder Beleidigungen von Bürgern für anwendbar.
Gemäß dem bayerischen Landtag stellt irgendeine Person in seinem Kopf im geheimen fest ob eine strafbare Beleidigung gemäß §185 StGB vorliegt und nur dann käme §17 AGO-Bayern zur Anwendung. Es führt also irgendeine Person ein virtuelles Strafverfahren in seinem Kopf durch.
§ 17 Bearbeitung besonderer Fälle
(1) Enthält ein Eingang grobe Beschimpfungen oder Beleidigungen von Behörden, Behördenangehörigen oder Dritten und ist er nicht an eine Frist gebunden, wird dem Absender mitgeteilt, dass der Eingang wegen der ungehörigen Form nicht bearbeitet wird.
Gemäß Prof. Bausback handelt es sich dabei sinngemäß um “NS-Unrecht”, dass sich nicht wiederholen darf:
Bausback: Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. Jeder hat also das Recht, die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Der Zugang zum Gericht mit dem Ziel, seine Rechte durchzusetzen, muss jedem offen stehen. Daran sollten und dürfen wir gerade als Lehre aus der NS-Zeit nicht rütteln. Zum effektiven Rechtsschutz gehört aber auch gleichzeitig, dass der Einzelne möglichst zügig zu seinem Recht kommt.
https://www.donaukurier.de/archiv/es-ist-unerlaesslich-die-vergangenheit-zu-kennen-3037035
§17 AGO-Bayern ist eine verfassungsfeindliche Sondervorschrift der bayerischen Staatskanzlei, die nur für die untergeordneten Exekutivbehörden gilt. Mit der Sondervorschrift kann man Menschen ganz einfach vollständig rechtlos stellen. Ähnlich wie mit den Sondervorschriften Artikel 1 §1 Abs. 1 und Artikel 1 §2 Abs. 1/2 Heimtückegesetz vom 20.12.1934.
Er ist nicht in der Lage zu verstehen, dass die Vorschrift verfassungsfeindlich ist, weil diese in der Justiz zB. gegen Artikel 19 Abs. 3 GG verstößt und er ist auch nicht in der Lage zu verstehen, dass die Sondervorschrift nur für Exekutivbehörden gilt. Selbst die bayerische Staatskanzlei erklärt, dass die Sondervorschrift in der Judikative nicht anwendbar ist.
Weil er von der Exekutivbehörde befördert wird glaubt er wahrscheinlich, dass die Judikative der Exekutive direkt unterstellt ist und er fanatischerweise, damit die Grund- und Menschenrechte von Bürgern legitim beseitigen kann.
Und aus dem Grund wird er dann auch von den familiären Kollegen aus der Exekutive zum OLG-Präsidenten befördert, denn so können die sich sicher sein auch Einfluß auf die Justiz nehmen zu können.
Auch die EU-Charta der fundamentalen Menschenrechte hat in deren Klassenjustiz im Ansehen der Person auch bei seinen Richterkollegen am OLG-Bamberg zB. Richter Burghardt, Brößler, Schommartz keine Rechtsgültigkeit, sondern im Gegenteil. Gemäß der Richter am OLG-Bamberg und auch gemäß Richterin Barausch vom LG-Coburg brauchen Eingaben bei Gericht von mittellosen Menschen niemals bearbeitet werden:
EU Charter of Fundamental Rights
Artikel 41 – Recht auf eine gute Verwaltung
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.
In der Justiz ist auch das herausragendes Fachwissen:
“…Oft habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass die Äußerungen der Juristen, Polizisten und Sachverständigen in einem Gerichtssaal häufig von einer unendlichen Dummheit getragen werden. Man kann sagen, nichts ist so dumm, dass es nicht in einem deutschen Gerichtssaal ernsthaft geäußert werden könnte. Hier herrschen nicht die Regeln der Wissenschaft, sondern die des Stammtisches, der Küche oder der Straße. …”
Buch: Der Strafwandler
In der Justiz gibt es keine Qualitätskontrolle, sondern für Beförderungen zählt die Quantität und das kollegiale Verhalten.
Wer sollte also jemals in der Justiz das herausragende Fachwissen geprüft und festgestellt haben?
Auch das sind nur Stammtischwahrheiten, die aus familiären kollegialen Gründen kundgetan werden.
Richter Lothar Schmitt verfügt also über ein bürgerschädigendes verfassungsfeindliches kathastrophales rechtliches Unwissen. Wie man das Recht zu Gunsten seiner familiären Kollegen beugt weiß er aber um so mehr.
Es gibt keine Qualitätskontrolle in der Justiz in Deutschland:
Prof. Dr. Klaus F. Röhl: Rechtswesen ohne Sicherheitskultur, Unzumutbar hohe Fehlerrate/Versagen des Systems
„Die Fehlerrate im Rechtswesen ist unzumutbar hoch“, heißt es in einem Bericht, den
das National Institute for Justice in Washington D.C. soeben unter dem Titel „To Err
Is Human/Building a Safer Justice System“ veröffentlicht hat. Diese Feststellung gilt
nicht nur für das amerikanische Rechtssystem, sondern auch für Rechtssysteme in anderen demokratischen Staaten. Aber die Vereinigten Staaten sind als erstes Land nicht
länger bereit, die mit der hohen Fehlerrate verbundenen Belastungen hinzunehmen.
Mit einer Qualitätsinitiative will das Institut die Zahl der fehlgelaufenen Verfahren
und Entscheidungen in den nächsten fünf Jahren um die Hälfte verringern.”
Hier wurde ein ungeheuerliches fachliches Unwissen von Richter Lothar Schmitt festgestellt und eine Verfassungsfeindlichkeit. Außerdem verhindert er sogar qualitative rechtliche Verbesserungen in der Justiz. In der Justiz insgesamt sind jedoch andere Qualitäten mehr gefragt.
“Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.”. Prof. em. Dr. Otmar Wassermann
“Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers.” Prof. Richter Vultejus
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.
Impressum: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München: