Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des Amtsgericht Dr. Schnurr und Richterin des Amtsgericht Honemann wegen Rechtsbeugung, § 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB, und Gebührenüberhebung, § 352 StGB.
Justiz: “Im deutschem Strafprozess gibt es nach der geltenden Strafprozessordnung für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.“”
(Anlage 2). Dabei besagt § 172 (3) StPO für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.