Als Opfer einer Straftat auch Opfer der Justiz in Niedersachsen mit Strafvereitelung?, 14.08.2014

“Kompetenz” in der Justiz Niedersachsens, Als Opfer einer Straftat auch Opfer der Justiz?

In Niedersachsen zumindest scheint dies der Fall zu sein – und es ist kein Einzelfall.

Wir sind nun offensichtlich auch ein solches “Doppelopfer” geworden – als Opfer von Straftaten in 40 Fällen!
Jede einzelne Straftat wird im Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.

Was jedoch passiert, wenn man eine derartige Strafanzeige in Niedersachsen stellt, erleben wir seit nun vielen Monaten – in denen die Straftaten sogar in Teilen weiterhin ausgeübt werden.

Hintergrund:

Im Januar wurden wir von einem aufmerksamen Leser angeschrieben und darüber informiert, dass manche unserer Webseitenbilder auf internationalen Buchungsplattformen zu sehen seien.

Schnell bestätigte sich, dass viele kommerzielle Hotelbuchungs- und Hotelvergleichsplattformen offensichtlich von unseren Webseiten urheberrechtlich geschützte Bilder ungefragt und unerlaubt entnommen und zu gewerblicher Werbung eingesetzt haben.

Unter den Unternehmen befinden sich bekannte “Größen” wie z.B. trivago aus Düsseldorf, das NASDAQ gelistete Unternehmen priceline.com aus den USA, sowie AGODA, wego und auch TripAdvisor.

Wir haben die “großen” Unternehmen daraufhin angeschrieben (was gar nicht so einfach war, denn in deren Impressum sind Kontaktdaten nur schwerlich ausfindig zu machen) und hofften auf ein “Sorry, das muss ein Fehler gewesen sein und wir nehmen die Bilder sofort wieder aus dem Netz”, aber NEIN, so einfach war das nicht!
Wir wurden beschuldigt die Bilder selbst gestohlen zu haben oder man trug uns zu, dass man die Erlaubnis zur Nutzung hätte – die man aber leider aufgrund der Masse an genutzten Bildern nicht finden könne.

So haben wir diese “Großen” gemäß §§ 106 & 108a UrhG bei der hiesigen Polizei zur Strafanzeige gebracht.
Im Gesetz steht:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Diskreditierendes Verhalten

Das Agieren und Verhalten der Justiz in Niedersachsen läßt sich nur schwerlich angemessen beschreiben, denn wäre es nicht so traurig, müsste man die Argumentationen der Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaften und des Justizministeriums in Niedersachsen als “lächerlich” titulieren.

Düsseldorf abgetreten an die USA?

  • Monat 1 nach Strafanzeige: Die Ermittlungsbeamten der Kriminalfachinspektion 3.2 (KFI) waren weder im Stande den Namen der Verantwortlichen richtig zu ermitteln, noch konnten sie Düsseldorf innerhalb Deutschlands finden und verlegten die Rheinmetropole samt Amtsgericht in die USA.
  • Monat 2 nach Strafanzeige: Der zuständige Staatsanwalt in Hannover hatte scheinbar auch nur unzureichende Kenntnisse in Geografie und bestätigte die Gebietsübetragung von Düsseldorf in das Souverän der USA. Das nahm er als Grund, die Strafanzeige in diesem Falle abzuweisen.
  • Monat 3 nach Strafanzeige: Auf unsere Beschwerde der Fallabweisung bekamen wir von einem promovierten Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Celle dann nochmals die schriftliche Bestätigung, dass die Entscheidung des Staatsanwaltes aus Hannover richtig sei und Düsseldorf sich in den USA befinden würde. Dazu gab es noch den Hinweis an uns, doch vielleicht vor einer Beschwerde erst einmal in die Ermittlungsakten zu schauen. (siehe linke Spalte)
  • Monat 4 nach Strafanzeige: Eine Beschwerde beim Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle führte dann dazu, dass eine Leitende Oberstaatsanwältin uns mitteilte, sie habe die Entscheidung der Einstellung der Ermittlungen aufgehoben und den Fall zur weiteren Ermittlung an die zuständige Stelle in Hannover zurückgegeben. Daneben führte sie noch an, dass das Agieren des promovierten Kollegen völlig in Ordnung gewesen sei.
  • Monat 5 nach Strafanzeige: Von der im Amt befindlichen Justiministerin Niedersachsens erbaten wir eine Erklärung zu diesem Vorgehen, doch es gab nur nichtssagende Rückmeldungen unterstellter Personen, die u.a. am 23.07.2014 anführten, sie würden erst einmal Unterlagen aus Celle anfordern – obgleich uns Unterlagen aus Celle vom 23.06.2014 vorliegen, in denen die Übersendung dieser Unterlagen von Celle ans Ministerium in Hannover bereits angekündigt wurden.

Die Folge:

Ermittler und Staatsanwälte, die weder im Stande sind Unternehmensverantwortliche internationaler und sehr bekannter, sogar NASDAQ gelisteter Unternehmen richtig ermitteln zu können, bzw. die noch nicht mal in der Lage sind Düsseldorf in Deutschland ausfindig zu machen, sollten ihre Berufswahl vielleicht besser noch einmal überdenken.
Besonders aber sollten derartige Personen nicht aus Steuergeldern vergütet werden.  …

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