EU-Gericht entschädigt deutsches Justiz-Opfer, Urteil ist Rüffel für die deutsche Justiz, 23.10.2014

Die strafgerichtliche Verurteilung eines zunächst Unverdächtigen, der erst durch einen Poliziebeamten zu einer Straftat angestiftet worden ist, verstößt nach der Entscheidung des EGMR gegen Art. 6 Abs. 1 der MRK (Recht auf ein faires Verfahren). Der EGMR betont, dass Art. 6 Abs. 1 es verbietet, Beweismittel zu verwerten, die auf einer polizeilichen Anstiftung zu Straftaten beruhen. (Az.: 54648/09).

Die Bundesrepublik Deutschland wurde daher in dem Fall gegenüber dem zu 5 Jahren Haft Verurteilten, der seine Strafe bereits vollständig abgesessen hat, verurteilt ihm 8500 EUR Schadenersatz für seine Anwälte und 8000 EUR Schmerzensgeld zu zahlen.

Reinhard Birkenstock, Anwalt von Andreas F.: “Das Urteil ist ein Rüffel für die deutsche Justiz, die bisher auch unbescholtene Bürger wegen Straftaten verurteilte, zu denen sie durch die Polizei angestiftet wurden.” (Bild-Bundesausgabe 05.11.2014, Seite 7).

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