Anwalts-Hopping, Kein Anwaltswechsel mehr bei Berufung in Zivilsachen, Focus Nr. 46/2000

Anwalts-Hopping, Kein Anwaltswechsel mehr bei Berufung in Zivilsachen, Focus Nr. 46/2000
Wer in Zivilsachen in Berufung geht, muss den Anwalt wechseln. Das könnte sich ändern
Mit der Autorität als einer der angesehensten Anwälte Deutschlands und einer fast 50-jährigen Berufserfahrung griff Redeker die so genannte Singular-Zulassung an.
Als „Relikt des aufgeklärten Polizeistaats“ qualifizierte der Bonner Jurist die Regelung ab.
Vertreter von Justiz und Anwaltverbänden verteidigten die Singular-Zulassung vor den Verfassungsrichtern: Das Prinzip „dient nicht dazu, einer kleinen Anzahl von Anwälten den Besitzstand zu sichern, auch wenn es gelegentlich behauptet wird“, sagte Achim Krämer, Anwalt beim Bundesgerichtshof, für den Deutschen Anwaltverein. Die „kongeniale Zusammenarbeit“ mit den nur am OLG zugelassenen Anwälten lobte Gero Debusmann, Präsident des Oberlandesgerichts Hamm.
“kongenial” = auf gleichem Rang arbeitend und ebenbürtig bei Erfüllung der ordnungsgemäßen Aufgaben von Rechtsbeugung, Protokollfälschungen etc.
Entsprechend ergab sich eine elitäre geringe Abstufung zu minderwertigeren Anwälten. Es sollte sicherlich eigentlich mehr “kollegial” heissen, weil auch keiner aus den auserwählten Kreisen von elitären höher gestellten Anwälten im Ansehen der Person etwas gegen die dortigen Zustände sagt, sondern diese Anwälte in der Regel auf gleichem Niveau daran mit gearbeitet und diese Taten unterstützt haben um sich so um die Monopolposten als um die Person verliehene Gratifikation verdient zu machen.

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