Spitzenjuristen unter Meineidsverdacht WDR.de und 12.12.2004 Law Blog Udo Vetter

Spitzenjuristen unter Meineidsverdacht WDR.de und 12.12.2004 Law Blog Udo Vetter :
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann steht unter dem Verdacht, einen Meineid geschworen zu haben. Und wenn er es nicht war, dann hat ein hochrangiger Beamter aus dem Justizministerium gelogen.
Das Ermittlungsverfahren wegen Meineid gegen Debusmann und Becker wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen durch Zuweisung nach § 145 GVG an die Staatsanwaltschaft Hagen abgegeben und von dieser eingestellt. Der Meineidverdacht ist damit nicht ausgeräumt. § 38 DRiG Richtereid.
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und
Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen(, so wahr mir Gott helfe).”
Jeder Richter leistet nicht einen Richter-Eid, sondern nachweisbar einen Richter-Meineid.

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