BDF Verhaftung, weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!

T-Shirt ProzessbeobachterFür das Tragen eines T-Shirt mit der Aufschrift Prozessbeobachter gibt es am OLG-Hamm Gefängnis.

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Verhaftung, weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!
Ich habe seit einigen Jahren immer wieder Ärger mit unfähigen und/oder kriminellen Richtern. So wurde ich vom AG Gelsenkirchen wegen angeblich “falscher Verdächtigung” zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Richter des AG hatte in seiner mündlichen Urteilsbegründung vor Zuhörern sogar gesagt, ich sei nicht kriminell, und die Demokratie bräuchte Menschen wie mich. Weshalb er dann meinte mich verurteilen zu können/müssen, war weder für mich, noch den Zuhörern begreiflich.
Das LG Essen hob das Urteil wieder auf, und teilte ausdrücklich schriftlich mit, dass das Urteil des AG rechtsfehlerhaft war.
Der AG Richter ist heute Direktor eines Amtsgericht. Also ein Mann, der eigentlich wissen sollte wann eine Straftat vorliegt und wann nicht. Der BGH hat mehrfach festgelegt, wann eine falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Von einem so erfahrenen Richter erwarte ich, dass er dies kennt, und nicht einen Bürger grobfahrlässig (oder vorsätzlich) verurteilt.
Zwischen 1996 und 2009 gab es ca. 13 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen mich. Immer wenn es zur Anklage kam, habe ich die Verfahren gewonnen. Zum Teil dauerte es 6,5 Jahre. Weshalb die Justiz, die angeblich so überlastet ist, immer wieder versucht mir irgendwelche Straftaten anzudichten, ist mir unverständlich. Die sollen doch froh sein, wenn ich keine Straftaten begehe, und nicht ständig versuchen mir irgend etwas anzudichten.

Die grundgesetzlich geschützte vermutete persönliche Meinung einer Person stellt für die Richter eine Beleidigung dar für die diese aus dem Gerichtssaal zu entfernen ist. Eine öffentliche Kontrolle der Justiz ist nicht erlaubt. Richter wollen rechtliche Verbrechen und Rechtswidrigkeiten ohne Öffentlichkeit tätigen und stecken Prozessbeobachter daher in den Knast: T-Shirt mit der Aufschrift “Prozeßbeobachter” etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02)
“… Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. … Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend.” Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625
“Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle konsequent entzieht.” Rolf Bossi, 3Sat Kultutzeit 17.03.2005 Justizkritik – Balance-Akt zwischen den Stühlen Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)
Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel: Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren; Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen; Steuerhinterziehung; Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden; Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung; Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik – und so manches kleinere auch nicht – verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen – ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat – diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen. “Manöver der Ausgrenzung und Isolierung” : Norbert Leppert über Glanz und Elend der Justizkritik und die Krallen der Kritisierten Nur hin und wieder mal wird ein Fall publik, bei dem der Konflikt so hoch kocht, dass die Beteiligten ihn nicht mehr unterm Deckel halten können. So wie unlängst im kleinen Buxtehude, wo der Amtsrichter nach Veröffentlichung eines fraglos scharfen Kommentars den Gerichtsreporter vom örtlichen “Tageblatt” von der darauf folgenden Hauptverhandlung kurzerhand ausschloss. Begründung: “Angesichts der herabsetzenden Berichterstattung besteht die Gefahr, dass der Berichterstatter auch weiterhin in entstellender und herabsetzender Form die Öffentlichkeit unterrichtet” – also wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, § 172, Nr. 1 GVG).
Kommentar? Überflüssig, meine ich, nachdem das OLG Celle die Anordnung des Amtsgerichts wieder aufgehoben hat, mit der Feststellung, “dass ein Richter oder Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend ist.” Ausschluss von der Hauptverhandlung sei “erst dann denkbar, wenn eine Pressekampagne nur darauf angelegt ist, das Gericht zu beeinflussen”.
Eine, wie ich finde, klare und ausgewogene Entscheidung, die man freilich auch erwarten durfte nach diesem eklatanten Fehlgriff in die obrigkeitsstaatliche Mottenkiste. […]

Für die elitären Anwaltskollegen sind Domainnamen am OLG-Hamm, die sich aus Gattungsbegriff und Ortsnamen zusammensetzen erlaubt aber für das “dumme” Proletenvolk nicht.
Im Jahre 2003 entschied das OLG Hamm, dass eine geschäftliche Bezeichnung in Verbindung mit einem Städtenamen als Domainname irreführend war und somit nicht verwendet werden durfte. Im konkreten Fall ging es um die Bezeichnung “tauchschule-dortmund.de”. Die Richter argumentierten, durch die Kombination mit dem Städtenamen präsentiere sich die Firma so, als ob sie die marktführende Tauchschule in Dortmund sei.
Fünf Jahre später, im Juni 2008, revidierte das Oberlandesgericht Hamm sich selbst und entschied nunmehr, dass eine Verbindung aus Ortsnamen und Gattungsbegriff als Domain doch rechtlich zulässig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Domain von Rechtsanwälten, nämlich „rechtsanwalt-ortsname.de“

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