BR24, Kontrovers: Kritik an Entschädigungspraxis: Deutschlands Justizopfer allein gelassen, Ohrfeige für Staat und Justiz, 08.11.2017

BR24, Kontrovers: Kritik an Entschädigungspraxis Unschuldig im Gefängnis: Deutschlands Justizopfer allein gelassen, 08.11.2017 21:00Uhr

Wie geht der Staat mit Menschen um, denen er zu Unrecht die Freiheit genommen hat? Bekommen Justizopfer ausreichend Hilfe? Während andere Staaten wie die USA diesen Themenbereich längst wissenschaftlich untersucht haben, lagen in Deutschland dazu bisher keine Erkenntnisse vor. Jetzt hat die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden (KrimZ), eine Forschungseinrichtung von Bund und Ländern, erstmals Fälle aus nahezu allen Bundesländern zusammengetragen und systematisch untersucht.
683 Tage saß Norbert Kuß schließlich im Gefängnis. Unschuldig. Das Landgericht Saarbrücken hatte ihn wegen des angeblich schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Pflegetochter verurteilt. Es hatte dem Mädchen und einem Gutachten, das, wie man heute weiß, wohl grob fahrlässig war, mehr Glauben geschenkt als Kuß. “Das ist das Schlimmste, was einem Menschen widerfahren kann: Unschuldig ins Gefängnis, das ist der Super-GAU“, sagt Norbert Kuß heute. Neun Jahre dauerte es, bis Kuß in einem Wiederaufnahmeverfahren beweisen konnte, dass er unschuldig ist. Er wurde freigesprochen.

Akten aus 29 Verfahren seit 1990 hat die KrimZ ausgewertet, bei denen es um 31 Personen geht. Darüber hinaus befragten die Autoren Justizopfer, Staatsanwälte, Richter und Verteidiger. Die geringe Fallzahl erklärt sich auch damit, dass es nur wenigen überhaupt gelingt, die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens zu erreichen. Die Hürden dafür sind sehr hoch. Nicht berücksichtigt sind in der Studie Menschen, die unschuldig in Untersuchungshaft oder zu Unrecht in einer forensischen Psychiatrie saßen.

Auch der Fall von Norbert Kuß ist anonymisiert eingeflossen. Die Kernaussage der Studie, die BR Recherche, dem Politikmagazin Kontrovers und der Welt am Sonntag vorliegt, ist eine Ohrfeige für Justiz und Staat:

“Das derzeitige Verfahren im Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen erscheint objektiv verbesserungswürdig. Die Interviews zeigten […], dass den unschuldigen ehemals Inhaftierten nicht die Hilfe entgegengebracht wird, die sie – auch im Sinne einer Wiedergutmachung – erwarten und verdienen. Dies gilt sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der schnellen und reibungslosen Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben.”
Aus der KrimZ-Studie >Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme<, BM-Online, Band 11

25 Euro Entschädigung erhält ein Justizopfer bisher für jeden Tag, den es unschuldig im Gefängnis saß. Dazu kommt ein Ausgleich des nachgewiesenen Vermögensschadens. Doch das häufig erst nach zähem Ringen. Durchschnittlich fünfzehn Monate, so die Studie, dauert das Entschädigungsverfahren

“Das als ,gefühlt endlos’ wahrgenommene Warten auf die Zusicherung und den Erhalt von Entschädigungszahlungen (…) stellte für die Betroffenen eine starke zusätzliche psychische Belastung dar. (Diese) war (…) auch der Tatsache geschuldet, dass die Betroffenen kein Verständnis für die zeitliche Dauer des Entschädigungsverfahrens aufbringen können und das staatliche bzw. justizielle Vorgehen als gezielte Verschleppung des Verfahrens deuteten. Bei ihren Darstellungen wurden in diesem Kontext Begriffe wie ,künstliche Verzögerungstaktik’, ,Verschleppungsstrategie’ und ,Hinhalteverfahren’ genannt.”

Das deckt sich mit den Erfahrungen der Münchner Rechtsanwältin Regina Rick. Sie hat eine Familie vertreten, die unschuldig verurteilt wurde: im Aufsehen erregenden Fall des Bauern Rudi Rupp.

“Diese Menschen, die zu Unrecht verurteilt wurden und teilweise für Jahre im Gefängnis saßen, sind psychisch oft so am Ende, dass sie gar nicht mehr die Kraft haben, von selbst um ihre Entschädigungen zu kämpfen.”

Das Landgericht Ingolstadt hatte im Mai 2005 Rupps Ehefrau, seine beiden Töchter und den damaligen Freund einer Tochter zu Haftstrafen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die vier den seit Herbst 2001 vermissten Bauern erschlagen, zerstückelt und an die Hofhunde verfüttert hatten. Sie hatten die Tat zunächst gestanden, diese Geständnisse aber später zurückgezogen. Trotzdem erklärte das Gericht sie für schuldig. Im Frühjahr 2009 dann wurde die Leiche Rupps aus der Donau gezogen. Er saß hinter dem Steuer seines Mercedes. Spuren äußerlicher Gewalteinwirkung konnten nicht festgestellt werden. Die vier Verurteilten wurden Anfang 2011 freigesprochen.

Wie lassen sich Fehlurteile vermeiden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Studie nicht. Aber sie schlüsselt auf, bei welchen Delikten das Risiko besonders groß ist, zu Unrecht verurteilt zu werden: ganz oben stehen Sexualdelikte, bei denen häufig Aussage gegen Aussage steht, gefolgt von Gewaltverbrechen wie Mord, Totschlag und Raub.

Die Studie soll am 9. November auf der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern präsentiert werden. Dabei soll auch über eine Erhöhung der Haftentschädigung von derzeit 25 Euro pro Hafttag diskutiert werden. Der Vorsitzende der Konferenz, der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP), sagte BR Recherche und der Welt am Sonntag: „Der Beschlussvorschlag enthält die Forderung nach einer Anhebung.“

Während sich das bayerische Justizministerium auf Anfrage vor der Konferenz nicht zu der Studie äußern wollte, erklärte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), sie stehe einer Erhöhung der Entschädigungszahlung offen gegenüber. Die Studie kommentiert sie mit den Worten: „Kein System ist unfehlbar, auch nicht die Justiz.“

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundestagsabgeordnete der Linken, Wolfgang Neskovic, hält 100 Euro Entschädigung pro Hafttag für angemessen.

“Es trifft mitten ins Herz der Gerechtigkeit, wenn jemand unschuldig verurteilt wird und ins Gefängnis muss. Das ist praktisch der Supergau der Rechtsstaatlichkeit. Wenn solche Urteile später aufgehoben werden, weil den Verurteilten keine Straftat nachzuweisen ist, dann steht der Staat in der Schuld des Verurteilen und muss, soweit das möglich ist, alles in seiner Macht stehende tun, um die Folgen des geschehenen Unrechts, zumindest seine materiellen Auswirkungen, auszugleichen.”
Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof

Ebenfalls für eine „angemessene Aufstockung“ der Entschädigung tritt der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, ein. Aber entscheidend sei, weitere Konsequenzen aus der Studie zu ziehen, meint Gnisa: „Ich kann gut verstehen, dass sich Betroffene alleine gelassen fühlen. Die Gefängnistore öffnen sich, und dann stehen sie alleine da. Keiner kümmert sich weiter um sie. Ich denke, hier muss der Staat besser werden.“

Auch die Autoren der Studie ziehen aus ihren Ergebnissen den Schluss, dass der Staat sich mehr um unschuldig Inhaftierte kümmern muss. Um diese schneller und besser zu entschädigen und zu rehabilitieren, fordern sie die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen:

“Trotz der vermutlich auch zukünftig nur sehr kleinen Zahl an Betroffenen bedarf es einer neutralen, aber staatlich geförderten Unterstützung, die den Betroffenen, die unschuldig inhaftiert waren, den Weg zurück in ein normales Leben erleichtert.”

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert