Causa Middelhoff, oder: Guantanamo ist vielleicht gar nicht so weit weg, 08.04.2015

Causa Middelhoff, oder: Guantanamo ist vielleicht gar nicht so weit weg

Im Moment spielt das Thema „Schlafkontrolle“ bei Th. Middelhoff in den Blogs eine große Rolle; von „Schlafentzug“ zu sprechen, geht mir etwas weit. Der Kollege Hoenig hat in zwei Beiträgen dazu berichtet (vgl. einmal hier „Der rote Punkt an der Zellentür“ und „Es geht noch dunkelroter“), Udo Vetter hat im LawBlog einen Beitrag gepostet (vgl. hier: Faktische Folter) und auch der Beck-Blog hat sich gemeldet mit: Suizidprophylaxe oder Folter? Zum Fall Middelhoff. Wenn man das so liest, ist man schon mehr als irritiert, dass es so etwas gibt – aber siehe unten – und dass es keine anderen Kontrollmöglichkeiten gibt/geben soll. …

„…..aktuell steht bekanntlich die mittels Licht durchgeführte Überwachung von Herrn Middelhoff massiv in der Kritik (http://www.faz.net/aktuell/wissen/schlafentzug-von-gefangenen-ein-anschlag-auf-die-gesundheit-13525436.html).

Dies ist indessen nichts neues bzw. in der – auch und vor allem baden-württembergischen – Vollzugspraxis völlig üblich, ja sogar noch schlimmer. Beispielsweise werden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg Gefangene, mit denen die Justizvollzugsanstalten zeitweise überfordert sind, im Rahmen sog. „besonderer Sicherungsmaßnahmen“ in einer „Beruhigungszelle“ untergebracht – in nacktem Zustand. Dabei wird dieser spezielle Haftraum permanent (also 24h) mit grellem Licht beleuchtet und zugleich per Kamera überwacht. Obwohl an diese – rein präventive – Maßnahme angesichts der Eingriffsintensität von Gesetzes wegen strenge Anforderungen gelten, wird sie viel zu leichtfertig verhängt.

Eine – mir vorliegende und im Anhang beigefügte – Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart belegt dies. In jenem Fall war der in der JVA Ravensburg inhaftierte Gefangene wegen eines „Wortwechsels“ mit einem Bediensteten in einem solchen Haftraum untergebracht worden. Das Oberlandesgericht ging davon aus, dass die Maßnahme „unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt“ (also willkürlich) gewesen sei. Ferner warf es die Frage auf, wieso die JVA dem Gefangenen zur Wahrung seiner Menschenwürde – statt ihn nackt zu unterbringen – „nicht eine Ersatzkleidung (zur Not aus Papier)“ zur Verfügung gestellt habe. Da der Gefangene infolge der permanenten Beleuchtung des Haftraums mit grellem nicht habe schlafen können, wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass das Licht prinzipiell „so weit abgedunkelt“ werden müsse, dass der Gefangene „Schlaf finden“ könne. Schließlich kritisierte das Gericht auch die Dauer der Maßnahme. Es sei „unklar, wieso die besondere Sicherungsmaßnahme über zwei Tage hinweg aufrechterhalten“ worden sei. Bezüglich letzterem ist zu erwähnen, dass die Unterbringung in einem derartigen Haftraum (Beruhigungszelle) ab dem dritten Tag der Genehmigung des Justizministeriums bedarf, weswegen die Justizvollzugsanstalten die Maßnahme ganz bewusst vor dieser Grenze beenden, um das Ministerium nicht informieren zu müssen. Denn eine Verpflichtung der Justizvollzugsanstalten zu einer abschließenden Meldung jeder einzelnen Unterbringung existiert nicht.

Erst jüngst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nackte Unterbringung eines Gefangenen in einer Beruhigungszelle als Verstoß gegen das Folter-Verbot gerügt und die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von 10.000 € Entschädigung verurteilt (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-ruegt-haftbedingungen-eine-woche-nackt-in-der-beruhigungszelle/). …

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2 Antworten zu Causa Middelhoff, oder: Guantanamo ist vielleicht gar nicht so weit weg, 08.04.2015

  1. justizfreundadmin sagt:

    Man wird aber nicht nur bei Suizidgefahr mal nackig entsprechend “behandelt”:
    http://blog.justizfreund.de/?p=6843

    Je nachdem an welchen Justizvollzugsbeamten man gerade gerät.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment

    Wobei auch die Vollzugsbeamten mehr Probleme mit Selbstgetöteten haben mögen, weil Diese auch noch eine gewisse Verantwortung dafür tragen und das scheint auch für ein Gewissen zu sorgen.
    Manche Richter und Staatsanwälte sind häufig vollständig gewissenlos und wollen gerne mal sehen wie ein Mensch an den Zellengittern hängt um das mal zu sehen und dann wird sich weiter über den elitären Urlaub unterhalten, den man gemacht hat. Das Richter Nichtjuristen (sinngemäss und wörtlich) ein “NICHTS” nennen ist sehr normal.
    Auch Richter Gernod Körner und alle anderen haben kein Problem damit, sondern im Gegenteil erklären alle Juristen wie richtig und korrekt er gehandelt hat:
    http://www.youtube.com/watch?v=iramjpMI5TQ

    So etwa 100 Menschen sollen jedes Jahr durch Justiz in Deutschland sterben. Am schlimmsten ist es natürlich für Unschuldige.

    Herrn Middelhoff geht es so gesehen eigentlich noch richtig gut, weil die ganze Presse zuschaut. Entsprechend vermag man sich gar nicht vorzustellen was dort alles geschieht wenn keiner zuschaut.

  2. Jochen Hoff sagt:

    Tatsächlich ist Suizidgefahr im Knast eine immense Belastung für die Wärter und da es zu wenig Wärter gibt und Kameraüberwachung per Infrarotbild sofort wieder die Rechtsanwälte (vielleicht zu recht) auf die Barrikaden bringen würde, ist das ganze ein praktisch unlösbares Problem.

    Was allerdings Herrn Middelhoff angeht ist mein Anteilnahme bei unter Null. Er hat so viele Menschen um ihren Schlaf, ihren Glauben an sich selbst und ihr Leben gebracht, dass ich die kleinen Belästigen die ihm wiederfahren – die auch nur sehr begrenzt das reale Knastleben wiederspiegeln, weil er Vorzugsbehandlung genießt – nicht mit einem Lächeln, aber doch mit großer Gelassenheit hinnehme.

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