“In den 50 Jahren vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1995 wurde gegen 106.718 Personen (wegen NS-Verbrechen) ermittelt, von denen 6494 rechtskräftig verurteilt wurden. Das teilte Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig mit. Er räumte ein, daß die Ahndung von Nazi-Verbrechen durch deutsche Gerichte ‘für die Justiz kein Ruhmesblatt gewesen ist’. Vor allem ihr ‘Versagen bei der Aufarbeitung ihrer eigenen NS-Vergangenheit’ sei beschämend.”
Lübecker Nachrichten vom 24.2.1996
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