Hausdurchsuchung Gefahr im Verzug bei der Erfindung von Kunst unter einem erfundenem Künstlernamen, 2008

Hausdurchsuchung Gefahr im Verzug bei der Erfindung von Kunst unter einem erfundenem Künstlernamen
Am Nachmittag des 05.04.2008 stürmten Beamten der Polizei Rinteln (Niedersachsen) auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Bückeburg – wegen “Gefahr im Verzug” ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss – das Haus der Künstlerin Cara Gano (die mit bürgerlichem Namen Isabell Strauß heißt) und des Künstlers und Galeristen Thomas “Tom” Sack.
“Erfindung von Kunst”. Dies ist kein Witz! Dem Künstlerpaar wird sozusagen vorgeworfen, “sich selbst” erfunden zu haben.
Der Verkauf von Kunstwerken unter dem Pseudonym “Cara Gano” stelle nach Ansicht des zuständigen Staatsanwalts eine strafbare Handlung dar.
Es ist absolut üblich und natürlich auch gesetzlich zulässig, dass Künstler (auch zum Schutz ihrer Privatsphäre) unter einem Künstlernamen in Erscheinung treten.

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