Integration mit Folgen, Die NS-Funktionselite in der Bundesrepublik

Integration mit Folgen, Die NS-Funktionselite in der Bundesrepublik
Weitaus prekärer war die Lage der Justiz. Marc von Miquel zeigt, wie schwer es 1945 war, überhaupt wenig belastete Richter zu finden, und wie im Westen darum, scheinbar pragmatisch, schon sehr früh die Täter wieder richten durften.
Ebenso wie bei der Ärzteschaft funktionierte hier der Korpsgeist. Nachdem die Bestrafung von NS-Verbrechen in deutsche Zuständigkeit übergegangen war, fungierten die Juristen, wie Miquel pointiert und zutreffend formuliert, als “Richter in eigener Sache”. Entsprechend großzügig waren die Urteile; statt bestraft zu werden, konnten die Schuldigen weiter Karriere machen. Erst in den sechziger Jahren wurden einige besonders fragwürdige Richter dazu gedrängt, ihre Ämter zugunsten einer luxuriösen Pension aufzugeben. Miquels Darstellung schließt etwas zu optimistisch mit dem erzwungenen Rücktritt Hans Filbingers, bis 1945 Marinerichter, vom Amt des baden-württembergischen Ministerpräsidenten 1978.
Filbinger beharrte darauf, dass das, was früher Recht gewesen sei, heute nicht Unrecht sein könne; und sein Rücktritt wirkt wie ein Scheitern dieser Parole. Doch noch 26 Jahre später wurde der hochgeehrte Greis von der CDU in die Bundesversammlung entsandt, die den neuen Bundespräsidenten zu wählen hatte – während ehemalige Zwangsarbeiter, sofern sie das Glück hatten, ein paar Jahrzehnte zu überleben, mit einem Almosen abgespeist werden, das unter einer Monatspension des Täters liegt. Die Karrieren der “Ehemaligen” fanden ein glückliches Ende.

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