“Die Geheimakte Hoffmann” (im Landesjustizministerium NRW) am 16.12.2018 auf SRF1, 21:40 Uhr

17.12.2018 SRF1  05:40 Uhr/15:15 Uhr,  19.12.2018 SRF INFO 15:15 Uhr …
Rainer Hoffmann leitete in Deutschland die Finanzbuchhaltung eines KMU und besass ein Eigenheim. Heute ist er mittellos und versteckt sich in der Schweiz vor der deutschen Justiz und Psychiatrie. «Reporter» berichtet über den tiefen Fall eines Mannes, dessen Rechtshändel harmlos anfingen.
https://m.srf.ch/programm/tv/sendung/P3823527_T1528830812

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Fernsehsendungen, Gutachter veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

5 Antworten zu “Die Geheimakte Hoffmann” (im Landesjustizministerium NRW) am 16.12.2018 auf SRF1, 21:40 Uhr

  1. Der Status Psycho-Ärztin ZUR PROBE ist damals am 03.12.2010 sehr wichtig und von bedeutsamer Relevanz gewesen. Dazu meine Antwort zu FAQ#15 lesen, hier: https://solarresearch.org/wp/faq15-antwort/

    • justizfreundadmin sagt:

      Ich kann allerdings bisher keinen Unterschied feststellen. Wenn sie zur Probe ist, dann mag Sie noch höriger sein, wenn Sie nicht mehr zur Probe ist, dann hat Sie sich an Hörigkeit bewährt.

      Richter Rudolf Heindl kommt in die Psychiatrie:
      https://www.youtube.com/watch?v=Z3iYEjeFyZg

      Am Fall Mollath kann man auch recht gut sehen wie da gearbeitet wird:
      https://www.youtube.com/watch?v=Kcy4sJ-1uiQ

      Ich bin bisher 5 mal geistig untersucht worden aufgrund von Justizwünschen. Davon hat mich der gleiche psychologische Dr. Gutachter 3 mal in ca. 15 Jahren untersucht. Ich hatte 3 unterschiedliche geistige Krankheiten wobei die jeweils anderen zu dem Zeitpunkt gerade nicht vorlagen.

      Wichtig ist immer, daß eine geistige Krankheit festgestellt wird, denn damit ist man auch zukünftig für Gutachten wichtig um festzustellen welche geistige Krankheit vorliegt.

      Eine geistige Krankheit lag bisher bei fast jedem Psychologen bereits aus dem Grund bei mir vor, weil ich glauben würde etwas rechtlich verstehen zu können ohne Jura studiert zu haben und ich das daher gar nicht verstehen kann. Das wird mir auch von Juristen und Jurastudenten usw. stetig als korrektes Ergebnis erklärt, weil das ja auch tatsächlich so ist.
      Zu Hause studieren gilt nicht. Man muß dazu immer an einer Hochschule eingeschrieben sein und das für Klausuren machen. “Nur Juristen können rechtlich etwas verstehen.”
      Einen Tag vor dem Staatsexamen und danach können diese also noch gar nichts verstehen und als Jurastundet auch nicht, sondern erst mit der Verleihung der Urkunde über das bestandene Staatsexamen.

      Das war das letzte Untersuchungsergebnis von dem Dr. Psychologen. Man kriecht der Justiz in den Popo:
      Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”

      Im Grunde hat jeder bereits eine geistige Krankheit, der sich in der Justiz ungerecht behandelt “fühlt”.
      Alle entsprechenden Gutachten sind bisher geheim und ich erhalte nicht einmal eine Kopie der Abrechnung vom Gutachter.

      Querulantenwahn (Querulatorenwahn, Paranoia querulans)
      https://www.netdoktor.at/krankheit/querulantenwahn-6894802
      Die Bezeichnung “Querulant” (abgeleitet von queri – “vor Gericht klagen”; “Rechthaber”) wurde von der Psychiatrie aus dem juristischen Sprachgebrauch übernommen.

      Wenn man also glaubt, daß eine Psychologin auf Probe besonders hörig ist und sich das Umfeld so gegen einen verschworen hat…

      Wie Postbote Dr. Dr. Gert Postel auch erklärte ist im Grunde fast alles was man sagt Krankheitsbestätigend und das ist in der Psychiatrie ganz normal. Diese Erfahrung habe ich auch gemacht und ganz besonders entscheidend ist das Ansehen der Person.

      Eine andere Psychologin: “Was Sie da in ihren Schriftsätzen rechtlich schreiben, daß kann ich ja sogar verstehen.”. Verstehen Sie, sie haben einen Wahn, Sie schreiben rechtliche Sachverhalte, die Sie gar nicht verstehen können, weil Sie nicht Jura studiert haben, so für andere auf, daß andere die sogar verstehen können. Verstehen Sie ihren Wahn?
      Und dann zitieren Sie daunter auch noch Gerichtsentscheidungen wie in einer Doktorarbeit von rechtlichen Dingen, die Sie gar nicht verstehen können. Sie steigern sich in einen unglaublichen Wahn in etwas hinein.” usw.

      Wenn ich es sogar schaffe der Psychlogin also so einfach (komplizierte) rechtiche Sachverhalte zu erklären, daß diese sogar versteht, das diese richtig sind um so größer wird mein Wahn.

      “… Diesen Menschen fehlt es meist völlig an eigener Einsichtsfähigkeit, weswegen sie auch dann an ihrer Überzeugung festhalten, auch wenn die Beweislage eindeutig gegen sie spricht. Sie sind sich ihrer eigenen aufdrängenden Handlungen nicht mehr bewusst; eigene Interessen werden rücksichtslos verfolgt, der Standpunkt anderer kann weder akzeptiert noch eingenommen werden. Ein Wahn erfüllt die Kriterien nach Karl Jaspers: subjektive Gewissheit, Unkorrigierbarkeit und Unmöglichkeit des Inhalts.”

      Demnach müßte ja auch die Soarthermiewirschaft, die Fassadendämmwirtschaft usw. unter einem querulantorischen Wahn leiden.

      Rechthaber, die im Ansehen ihrer Person keine Querulanten sind und keine geistigen Krankheiten haben:

      Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen.
      “Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre”, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015

      Und interessanterweise steht in der Psychologie bei den meisten Psychologen im Ansehen der Person schon vorher fest wer der Querulant ist:

      “Nicht selten erheben Betroffene aus kleinstem, meist belanglosem Anlass Klage oder beschweren sich vehement bei Behörden, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen.”

      Es ist eine feste Größe, dass zB. nicht der Mitarbeiter einer machthabenden Behörde, der Querulant gegenüber dem Bürger als Gewaltempfänger ist. Ist der Behördenmitarbeiter querulantorisch schwer erkrankt, dann zeigt sich das nie dadurch, daß er in seiner Macht- und Gewaltposition gegenüber den Gewaltempfängern rechthaberische Entscheidungen trifft auch wenn diese bewiesen falsch sind.
      Die querulantorischen Krankheiten können nur gegenüber seinen Vorgesetzten auftreten auch wenn seine Rechtsansichten bewiesen richtig sind.

      Das Querulantentum ist eine Erfindung der Justiz bzw. von Richtern, die von oben nach unten Gewalt ausüben. Da fast alle Richter immer Recht haben, ist alles was diese sagen “bewiesen” richtig. Der Beweis ist, daß sie es im Ansehen ihrer Person gesagt haben. Krankhaft querulant kann immer nur der Bürger als Gewaltepfänger sein. Aus dem Grund sollte man sich fragen ob es eine solche Krankheit überhaupt gibt.

      • Ich kenne diese Psycho-Fälle alle und weiss das alles, was Sie schreiben.
        Ich habe eine Psychiatrisierung immer rigoros abgelehnt. Hätten Sie auch tun sollen.
        Haben Sie mein FAQ#15 nicht gelesen und dort die Belege und Videos gesichtet?
        Die Ärztin Nolte hat mir persönlich bestätigt, dass Sie so ein Gutachten erstellen müsse, da Sie noch Ärztin-zur-Probe wäre. Der Probestatus ist definitiv als Druckmittel verwendet worden, um ein gewünschtes Gutachten zu erhalten.
        Die LWL-Beschwerde-Kommission wird das nun endlich prüfen, ob wirklich am 03.12.2010 der ärztliche Probestatus vorlag.

        • justizfreundadmin sagt:

          >Die Ärztin Nolte hat mir persönlich bestätigt,

          Ich werde mir das noch genau anschauen.

          Begutachtungen habe ich nach den ersten 3 mal auch strikt abgelehnt, denn die ersten 2 waren letztlich völlig erfolglos und ich dachte, daß sich so ein Schwachsinn nicht wiederholen könnte. Ich bin dann auch nicht mehr zu Vorladungen gegangen.
          Bei den letzten beiden Gutachten wurde einfach ein Gutachter beauftragt, der einfach ein Gutachten gemacht hat.

          • Sorry, aber ich stelle immer wieder in ärgerlicher Weise fest, dass selbsternannte Justizkritiker sehr schlampig und unpräzise arbeiten und die Justiz dadurch auch oftmals ungerechtfertigt kritisieren und auch nicht die wirklich wichtigen und elementaren Sachverhalte an der bundesdeutschen Justiz kritisieren. Ich stelle das auch fest, wenn über meinen Fall referiert wird, wenn auch über meinen Fall ärgerliche “Halbwahrheiten” erzählt werden. Es ist immer sehr mühsam, das Ganze immer wieder richtig zu stellen und zu präzisieren. Deshalb praktiziere ich auch – wenn möglich – folgende Vorgehensweise: Bevor man etwas grundsätzlich behauptet, sollte man vorher in Frageform Rücksprache halten und sich über konkrete Sachverhalte vergewissern. Wenn man das selbst nicht so praktiziert, darf man auch nicht die Justiz kritisieren. Ich hoffe, ich bin verstanden worden.

Schreibe einen Kommentar zu Rainer Hoffmann Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert