Die «Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft», Juristen mit emotionaler Meinung über das Recht

Juristisches Denken wird dünner und dünner von Markus Felber

Im Jahr 1848 hatte ein gewisser Julius von Kirchmann, seines Zeichens erster Staatsanwalt von Berlin, in einem Vortrag die «Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft» angeprangert. Laut einer seiner Thesen haben Juristen eine emotionale Meinung über das Recht und wollen deshalb nicht die Wahrheit suchen, sondern Recht behalten. Damit entfachte er in seiner Zunft eine Polemik, deren Wogen bis heute nicht abgeebbt sind. Der arme Kerl wurde schliesslich seines Amts enthoben und wandte sich der Philosophie zu.

Kirchmanns Behauptung, dass Jurisprudenz als Wissenschaft wertlos sei, lässt sich im Rahmen einer Kolumne weder erhärten noch widerlegen. Dass Juristerei den Anspruch erhebt, eine Wissenschaft zu sein, zeigt namentlich die an Inkontinenz gemahnende Publikationswut der Juristen. Von entscheidender Bedeutung ist die nun über anderthalb Jahrhunderte geführte Debatte über die Wissenschaftlichkeit der Rechthaberei indes nicht. Worauf es tatsächlich ankommt, ist das juristische Denken, das in der Ausbildung zunehmend zu kurz kommt und in der Praxis nur noch ansatzweise gepflegt wird.

 

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2 Antworten zu Die «Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft», Juristen mit emotionaler Meinung über das Recht

  1. justizfreundadmin sagt:

    Es gibt kein Niveau, dass an “wissentschaftlicher” Justiz nicht unterschritten wird, wenn emotional die Richtigkeit der Entscheidung der emotionalen Kollegen festgestellt werden soll, die es genau so emotional gemacht haben und dann versucht haben das emotionale Ergebnis rechtlich wissenschaftlich zu begründen:

    Richterin B.’s Muppet-Show am LG-Coburg am 30.09.2015:
    https://www.facebook.com/justizfreund/posts/1505698433088385

    Ich hatte den Fall einmal in einem Rechtsforum gepostet nach 3 Entscheidungen des AG/LG-Coburg. Die auffahrende Fahrerin haftet zu 0%. Das wurde mir von ca. 20-30 Möchtegernjuristen, Jurastudenten und Juristen ausnahmslos bestätigt. Die Entscheidungen aus Coburg sind definitiv richtig.
    Etwa 1 Jahr später hat das AG-Münster entschieden, dass die auffahrende Fahrerin vollkommen selbstverständlich zu 100% haftet sogar bei nachteiliger Beweislast.
    Ich habe also den gleichen Sachverhalt in einen Beitrag kopiert und geschrieben, dass ich die auffahrende Fahrerin bin, die nun gemäss dem AG-Münster zu 100% haftet und das das ja wohl nur völlig falsch sein kann. Nun geschah genau das Gegenteil und mir wurde von 20-30 Personen ausnahmslos erklärt wie richtig die Entscheidung des AG-Münster ist.

    In allen Fällen bisher sei man als emotional denkender Nichtjurist eben nicht in der Lage die hohe juristische Wissenschaft zu verstehen.

    Es hat dann aber jemand germerkt, dass es 1 Jahr zuvor schon mal den gleichen Sachverhalt gab mit 100% widersprüchlichen Erklärungen. Daraufhin wurden beide Threads natürlich gelöscht. Mich hätte noch interessiert ob in beiden Threads auch gleiche Personen emotional in sogenannter hoher juristischer Wissenschaft sich Gegenteilig erklärt haben.

    In Rechtsforen gibt es derzeit mittlerweile keine Entscheidung dessen Niveau nicht gering genug ist um dort einstimmig für richtig befunden zu werden (wie auch bei Gericht). Was ich auch mit anderen Entscheidungen ausprobiert habe.
    Wie bei Gericht ist das Ansehen der Person letztlich das wichtigste Entscheidungskriterium besonders natürlich wenn es um das Ansehen der Personen geht.

    Wenn man als Nichtjurist Rechte in der Justiz geltend macht, dann hat man im Grunde gleich verloren. Das ist auch als Jurist so, wenn man in seinen Briefkopf nicht schreibt, dass man Jurist ist. Das ist zwar nicht bei jedem Richter so aber die Erfolgschancen sinken rapide.
    Wenn man sich über die falsche Entscheidung als Nichtjurist beschwert, dann bekommt man das Ansehen seiner Person doppelt. Einmal muss emotional gegen den Proleten vorgegangen werden, der glaubt in der hohen Justiz Rechte geltend machen zu können (es wäre eine Beleidigung der hohen rechtlichen Wissenschaft, wenn er es könnte) und gleichzeitig müssen die lieben Richterkollegen emotional verteidigt werden.

    Das geht so weit, dass Richter Schaffer vom LG-Bückeburg und Richter Ulmer vom OLG-Celle erklären, dass bei Bürgern, die selbst Eingaben beim Landgericht einreichen hypothetisch angenommen werden muss, dass Diese mit deren Eingaben als Bürger keine Rechte bei Gericht begründen können.
    Wenn sogar ein Richter am OLG-Celle bei gerichtlichen Eingaben von Bürgern hypothetisch annehmen muss…
    Da sollte man sich mal über das angeblich wissenschaftliche Niveau Gedanken machen.
    usw.

  2. Eine klassische Kontoverse : von Kirchmann gegen Larenz
    a) Hermann Julius von Kirchmann, Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft,1847
    Text:
    http://fama2.us.es/fde/ocr/2006/werthlosigkeitDerJurisprudenz.pdf
    (hierzu Rezensionsnotiz in der Neue Zürcher Zeitung vom 01.02.2001 von Marie Theres Fögen: knappe und rhetorisch glänzende Streitschrift)
    dazu R. Wiethölter: Julius Hermann von Kirchmann (1802–1884). Der Philosoph als wahrer Rechtslehrer, in: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Jürgen Seifert zum 60. Geburtstag, Baden-Baden 1988, S. 44–58.
    b)Gegenposition: Karl Larenz, Über die Unentbehrlichkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, Berlin 1966
    Link: http://www.juristische-gesellschaft.de/schriften/26.pdf
    zum Thema auch:
    Rudolf von Jhering,Ist die Jurisprudenz eine Wissenschaft ? Jherings Wiener Antrittsvorlesung vom 16. Oktober 1868. 2., durchgesehene und um ein Nachwort erweiterte Auflage 2009 hrsg. von Okko Behrends
    Ferner: Josef Esser, 100 Jahre Anklagezustand über die Jurisprudenz, Deutsche Rechtszeitschrift 1947, S. 315 – 319 = in : Wege der Rechtsgewinnung : ausgewählte Aufsätze / Josef Esser. Hrsg. von Peter Häberle, Hans G. Leser, S. 265 ff.
    F. Röhl, Die Wissenschaftlichkeit des juristischen Studiums Beitrag in Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, S. 67-78
    Hermann Klenner, DuR (Demokratie und Recht)
    ders., ARSP 1990, S. 130
    Rudolf Wiethölter, Julius Hermann von Kirchmann (1802-1884) : Der Philosoph als wahrer Rechtslehrer, in Streitbare Juristen : eine andere Tradition, Baden-Baden 1988, S. 44-58
    Damas, Ist die Rechtswissenschaft eine “Wissenschaft”? ARSP 89, 186-199 (2003)

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