Dieter Reicherter Richter a.D. glaubte sein Leben lang an den Rechtsstaat bis er es selbst mit ihm zu tun bekam, 03.08.2012

Frankfurter Rundschau: Ein Richter unter Verdacht

Am Tag, als Dieter Reicherters Weltbild zerbrach, war er gerade einen Monat pensioniert. Es war der 30. September 2010. Von seinem Wohnort, Althütte-Fautspach tief im Schwäbischen Wald, fuhr der ehemalige Richter die knapp 50 Kilometer nach Stuttgart: eine ehemalige Kollegin treffen, ein paar Platten kaufen, dann in Esslingen bei der kranken Mutter vorbei, so lief das jetzt oft.

Aber an diesem Donnerstag wurde im Schlosspark geräumt, Bäume sollten fallen für den neuen unterirdischen Bahnhof. Der heute knapp 65-Jährige wollte sich das anschauen. Demonstriert hatte er im Leben noch nie, und das hatte er auch nicht vor. Als der Tag zu Ende ging, war Dieter Reicherter vollkommen durchnässt. Und schwer verletzt war der Glaube an das Funktionieren des Rechtsstaats, dem er ein Leben lang gedient hatte. Das war erst der Anfang einer Geschichte, die bis heute sein Leben bestimmt.

„Es war wie im Bürgerkrieg“, sagt Reicherter. Nicht nur die Wasserwerfer, mit deren Strahlkraft er persönlich Bekanntschaft machte, sondern vor allem „die Ketten schwarz gekleideter Polizisten, die friedliche Leute von der Wiese drängten“. Das Pfefferspray, aus vorschriftswidriger Nähe, wie er meint, in die Gesichter von Demonstranten gesprüht, und die Verletzten. „Als ich mit der U-Bahn zu meinem Auto fuhr, war ich heilfroh, wieder in  einer normalen Welt zu sein.“ …

Dieter Reicherter ist nicht etwa angeklagt. Er ist Zeuge in einem Verfahren wegen Geheimnisverrats. Im Februar war ihm, inzwischen als Polizeikritiker bekannt, von einem Unbekannten ein Geheimpapier des baden-württembergischen Innenministeriums zugespielt worden, und seitdem sucht die Justiz diesen Unbekannten wegen Geheimnisverrats. …

Reicherter, der Zeuge, fühlt sich behandelt wie ein Angeklagter. Er versteht nicht, warum man ihn nicht nach den Dokumenten fragte, bevor man sein Haus durchsuchte. „Das wird grundsätzlich nicht gemacht, weil sonst Beweismittelverlust droht“, sagt Staatsanwalt Biehl und ergänzt in einem originellen Ansatz von Gleichbehandlung: „…außer zum Beispiel bei Banken und Versicherungen, wo man davon ausgehen kann, dass sie die Beweismittel nicht verschwinden lassen können“. Dass der Hausherr verreist war, habe man nicht gewusst.

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