Generalstaatsanwalt Manfred Proyer aus Hamm: Wie ich durch die Justiz geschädigte Bürger schikaniere, 24.08.2012

Der Kläger hat wegen krimineller Taten (ua. Betrug) der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Abgedeckt durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm und das Landesjustizministerium NRW) die Betrugsbeute eingeklagt.

Das Verfahren wurde gewonnen und es dauerte fast 3 Jahre bis der Betrogene sein Geld zurückerhalten hat:
Das Land NRW muss vertreten durch den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer (GStA Hamm) Betrugsbeute zurückzahlen (Verwaltungsgericht Arnsberg 10 K 2113/10, 06.06.2012)

Nun verlangt der Kläger auch die Zinsen auf die er einen gesetzlichen Anspruch hat. Diese werden ihm jedoch vom Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer (Verspottet justizgeschädigte Bürger zusätzlich auch gerne: Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009): Der “Meyer” und nicht der “Herr Meyer”) verweigert, weil er diese noch nicht eingeklagt hat bzw. die Generalstaatsanwaltschaft nicht zur Zahlung verurteilt worden ist.

Dh. die sogenannte objektive und legale Generalstaatsanwaltschaft zahlt Ansprüche von Bürgern zur Bürgerschikane nur, wenn diese dazu verurteilt worden ist und das auch wenn jemand die Betrugsbeute erst nach fast 3 Jahren von Manfred Proyer von der GStA-Hamm zurückerhalten hat und dazu erst über eine Dauer von 2 Jahren klagen musste.

Nachtrag 09.2013:
Wegen der Zinsen ist gegenüber Manfred Proyer ein Mahnbescheid ergangen.
Aufgrund des Mahbescheids wurden dann die Zinsen bezahlt. Mittlerweile im September 2013 wurden nun auch die Kosten für den Mahnbescheid erstattet.
Das Geld  für die letztlich erfolglose vorsätzliche Amtspflichtverletzung und Betrügerei müssen alle Bürger von ihren Steuergeldern bezahlen.

Der vorliegende Fall ist im Verhältnis zu vielen anderen Fällen von der Schädigung her ja noch harmlos und im Verhältnis völlig harmlos, weil die Klage wegen der Betrugsbeute sogar erfolgreich war was nicht die Regel ist. Zum Beispiel geht es unschuldig Inhaftierten, die hinterher Haftentschädigung erhalten müssen nicht besser. Es wird auch bei ganz eindeutigen gesetzlich feststehenden Ansprüchen also nur gezahlt wenn eine Klage auf den geltend gemachten Anspruch  gewonnen worden ist und das möglichst bis in die letzte Instanz.

Der Landesjustizminister NRW Thomas Kutschaty nennt das unter der Überschrift “Rechtsfrieden sichern – Gerechtigkeit durchsetzen” eine Rechtssprechung auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger mit einer modernen und qualitätsorientierten Justiz.

Leitbild des Justizministeriums NRW von Landesjustizminister Thomas Kutschaty:

“Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst. Nach innen und nach außen steht der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns.
Wir sind einsatzbereit und übernehmen Verantwortung. Wir arbeiten teamorientiert und kooperativ. Gegenseitige Information – direkt, umfassend und rechtzeitig – ist uns selbstverständlich. Wir gehen offen und ehrlich miteinander um.
Unsere Aufgaben erledigen wir zielorientiert und sachgerecht.
Der Legislative bieten wir unseren Sachverstand und unseren Rat an; der Wille des Gesetzgebers bestimmt unser Handeln. Gegenüber der Gesellschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern leisten wir im Rahmen unseres Auftrags verantwortungsbewusst, sachbezogen und unparteiisch Dienst.”

Auf das vorstehende Leitbild sollte man sich genau so wenig verlassen, denn für den Bürger kann es unter gleichen Voraussetzungen nur als ein Witz gedacht sein:
Friedrich Schmidt, Rechtsanwalt aD.: Das wir in Deutschland einen Rechtsstaat von Weltgeltung haben ist so übertrieben und gelogen, dass man es nur als Witz bezeichnen kann.

Desweiteren sollte dem Bürger klar sein, dass diese Juristen auch noch einen Amtseid geschworen haben:

§ 64 Bundesbeamtengesetz Eidespflicht, Eidesformel
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: “Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.”

§ 60 BBG Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

Opferschutz in Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt konsequent eine opferorientierte Justizpolitik. Opferschutz muss vor Täterschutz gehen; das berechtigte Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger muss im Vordergrund stehen.
Weitere Verbesserungen sind möglich und notwendig.

Opferschutz gibt es also insbesonder gar nicht für von der Justiz rechtlich vergewaltigte Bürger und der Bürger soll auch nicht vor rechtlicher Vergewaltigung und kriminellen Handlungen der Justiz geschützt werden sondern also sogar im Gegenteil:
Justizgeschädigte Menschen sind zu schikanieren, zu verspotten, zu beleidigen und wenn diese sich beschweren mit möglichst allen Mitteln mundtot zu machen und zu vernichten (Nur wenige Staatsjuristen machen dabei nicht mit und laufen dabei Gefahr selbst zum Opfer der Kollegen zu werden.).
Als notwendige Verbesserung des Opferschutzes für von der Justiz rechtlich vergewaltigte und kriminell etc. behandelte Menschen gäbe es noch die Todesstrafe aber diese ist zur Zeit nur indirekt möglich zB. in dem man Menschen durch Schikanen, komplettes finanzielles Ruinieren, verurteilen trotz Unschuld, inhaftieren trotz Unschuld etc. in den Selbstmord treibt was auch gemacht wird. Ansonsten ist fraglich was an Verbesserungen bei der Schikaniererei noch möglich wäre?

Schreiben des Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und des Oberstaatsanwalts Karl-Erich Sundermeyer vom 24.08.2012:

Sehr geehrter Herr

der Leitende Oberstaatsanwalt in Bielefeld hat Ihre Eingabe vom 06.08.2012 an mich weitergeleitet.

Ihr Begehren auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 103,91 € für die Zeit vom 04.07.2009 bis 06.08.2012 weise ich zurück.

Ausweislich des Protokolls über den Termin vor dem Verwaitungsgericht Arnsberg am 06.06.2012 haben Sie lediglich die Zahlung der Hauptforderung beantragt. Entsprechend ist das beklagte Land verurteilt worden.
Ich sehe mich daher außerstande, Ihrem Begehren zu entsprechen.

Sundermeyer Oberstaatsanwalt, GStA Hamm

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