Die bayerische Justiz musste wegen langer Verfahrensdauer einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) ordnete die Entlassung aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes an, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtete.
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