Merkwürdiger Entwurf belastet Richter, Von fünf Rechtsbeugungen zu keinem Nachweis, 17.06.2013
In derselben Sitzung beteuerte Meindl, der Nürnberger Richter Otto Brixner habe im Fall Mollath zwar “prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet”, eine Rechtsbeugung sei aber nicht nachzuweisen. Das hatte der Staatsanwalt schon mal ganz anders gesehen. In einem Entwurf des Wiederaufnahmeantrags, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, führte Meindl auf 54 Seiten insgesamt fünf Rechtsbeugungen Brixners auf – und ließ keinen Zweifel daran, dass er von diesen überzeugt sei. Weiterlesen