Fehlurteile sind keine Ausnahme, Gleicheres Recht für gleichere Leute, 04.02.2016

Fehlurteile sind keine Ausnahme, Leserbrief Frankfurter Rundschau, 04.02.2016

Leserbriefschreier Maresch prangert zu Recht die Rechtssprechung zu zwei Autounfällen mit Todesfolge an: Sein Bruder würde deswegen zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl sein ihm angelastetes Vergehen nicht zu beweisen war.
Der CSU-Politiker Wiesheu, dessen Vergehen bewiesen wurde, ist dagegen nur zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden.

Bei dieser verschiedenen Rechtssprechung für das gleiche Vergehen handelt es sich keineswegs um eine seltene Ausnahme.

…Es drängt sich der Verdacht auf, dass der CSU-Politiker Wiesheu deshalb rechtswidrig von der Justiz begünstigt worden ist, weil er Mitglied in der richtigen Partei war und ist und seine politische Karriere nicht gefährdet werden sollte.
Dieser Verdacht lässt sich durch Wilhelm Schlötterer belegen, der in “Macht und Missbrauch” auf den Seiten 368 und 369 schreibt: “Er (Erich Kiesel, Ex Bürgermeister von München) warf dem Justizminister zu dessen Entsetzen vor, dass spezielle Teile von Staatsanwaltchaft und Gerichten in Bayern sich zu politischen Zwecken gebrauchen lassen oder misbraucht werden. Das sei gang und gäbe. …

Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. Frankfurt

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Man nennt es Fälle in denen politische Verantwortung gefragt ist:
Prof. Winfried Bausback CSU, Landesjustizminister Bayern:
“Und: Sollte ich dieses externe Weisungsrecht einmal in Betracht ziehen müssen, in einer besonderen Konstellation, wo politische Verantwortung gefragt ist, dann muss ich mir natürlich auch bewusst sein, dass ich selbst als Verantwortung tragender Minister im Spannungsfeld zwischen einer strafbaren Strafvereitelung im Amt und der strafbaren Verfolgung Unschuldiger agiere.”

In der Regel muss das Weisungsrecht aber nicht ausgeübt werden, weil fast jeder im vorauseilendem Gehorsam weiß was zu tun ist.

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