Internetforum-Betreiber haftet nicht für urheberrechtsverletzende Links, Durchsuchungsbeschluß unrechtens, 2008

Internetforum-Betreiber haftet nicht für urheberrechtsverletzende Links, Durchsuchungsbeschluß unrechtens
Das Amtsgericht ordnete die Durchsuchung der Wohnung, des Fahrzeugs und der Geschäftsräume des Beschwerdeführers an, da er sich der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar gemacht habe. Gegen diese Durchsuchung wandte sich der Foren-Betreiber an das Bundesverfassungsgericht, nachdem er vor den vorherigen Instanzen scheiterte.
Die höchsten deutschen Richter gaben dem Beschwerdeführer Recht und erklärten die Hausdurchsuchung für rechtswidrig.
Nur wenn plausible Gründe und klare Anhaltspunkte bestünden, dürfe das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Diese Voraussetzung fehlten es hier, so die Robenträger. Beschl. v. 08.04.2009 – Az.: 2 BvR 945/08

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