Hausdurchsuchung wegen eines Beweisstücks, dass sich ohnehin in den Gerichtsankten befindet unrechtens, Az. 2 BvR 1801/06

Eine Hausdurchsuchung in Osnabrück bei einem Anwalt in der Kanzlei und seinen privaten Wohnräumen wegen Richterbeleidigung, die ein Richter in Auftrag gegeben hat. Seine Kollegen am Amts- und Landgericht sahen ihn als Opfer einer Ehrverletzung und einer falschen Verdächtigung. Die etwas blauäugige Begründung für den Durchsuchungsbeschluss: Man wollte feststellen, ob der Anwalt bei seinen Aussagen “wider besseren Wissens” gehandelt habe.
Die dritte Kammer des BVerfG entschied, dass die Durchsuchung nicht erforderlich gewesen sei, denn das entscheidende Beweisstück habe sich ohnehin in der Gerichtsakte befunden. Az. 2 BvR 1801/06

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