Justizirrtümer in Deutschland, finanzielle Entschädigung ein “Witz” oder eine “Frechheit”, 16.12.2014

Justizirrtümer: Was wird in Deutschland aus den Opfern?, web.de, 16.12.2014

In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten, lautet das Credo der Justiz. Doch auch in einem Rechtsstaat wie dem deutschen kommt es immer wieder zu Justizirrtümern. Menschen sitzen zum Teil viele Jahre hinter Gittern, ohne zuvor tatsächlich eine Straftat begangen zu haben. Aber was wird aus den Justizopfern, die für unschuldig erklärt werden?

Aktuell sorgt die Klage eines zu Unrecht wegen Kindesmissbrauchs Verurteilten in Saarbrücken für Aufsehen: Der heute 71-Jährige saß auf Grund eines psychologischen Gutachtens fast zwei Jahre im Gefängnis, bevor das Urteil gegen ihn aufgehoben wurde. Nun klagt er auf 80.000 Euro Schmerzensgeld und 38.000 Euro Schadensersatz von der Gutachterin.

Juristisch betrachtet kann, wer in Deutschland zu Unrecht in einem Strafverfahren verfolgt wurde, eine finanzielle Entschädigung fordern, wenn ihm durch die Haft Schäden entstanden sind.

Doch die Ausgleichssumme bezeichnen Experten als “Witz” oder gar “Frechheit” und den bürokratischen Aufwand als “zum Teil unüberwindbare Hürde” für die Justizopfer.

…Voraussetzung ist, dass der zuvor unschuldig Inhaftierte alles genau belegen kann: In einem bürokratischen Verfahren muss er jede einzelne Schadenposition belegen und beweisen, dass die Schäden ohne die Strafverfolgungsmaßnahme nicht entstanden wären. Weil der Aufwand so groß und die Beweislage gerade bei längerer Haft schwierig ist, verzichten einige Justizopfer sogar von vornherein auf das Geld.

Dazu kommt: Gemäß dem sogenannten Vorteilsausgleich kann der Gesetzgeber das infolge einer Haft für Unterkunft und Verpflegung ersparte Geld gegen den Vermögensschaden anrechnen.

Wenn ein unschuldig Inhaftierter seine Freiheit zurückerlangt, dann steht er häufig vor den Trümmern seines Lebens. Familie und Freunde haben sich abgewendet, im Lebenslauf klafft eine große Lücke und Arbeitsplatz und Wohnung sind gekündigt. Trotzdem unterstützt ihn der Staat bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft in keinster Weise. Während für entlassene Straftäter nach Verbüßung ihrer Haft zum Beispiel Bewährungshelfer vorgesehen sind, stehen Justizopfer gänzlich allein da.

…Schlimmer ist die Situation eines Opfers eigentlich nur dann noch, wenn derjenige ein falsches Geständnis abgelegt hat. Die Anreize dafür sind reichlich vorhanden, denn Hafterleichterungen, beispielsweise Ausgang und Hafturlaub, werden meist nur genehmigt, wenn sich der Gefangene mit seiner Tat auseinandersetzt. Wer aber als therapieunwillig und nicht resozialisierbar gilt – und dazu zählen die meisten unschuldig Inhaftierten – wird keinesfalls frühzeitig in die Freiheit entlassen werden. Also gestehen einige Opfer eine Tat, die sie nicht begangenen haben.

Wozu das führen kann, zeigt der Fall der Familie Rupp, die angab, den Vater der Familie getötet, die Leiche zerstückelt und an die Hofhunde verfüttert zu haben. Alle gelten als minderbegabt und wurden schließlich, als die Leiche gefunden wurde, freigesprochen. Dennoch aber sollte keiner von ihnen je eine Entschädigung für die Jahre im Gefängnis erhalten. Sie seien wegen ihrer falschen Aussagen selbst schuld an der Verurteilung, begründete das Landgericht Landshut.

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1 Antwort zu Justizirrtümer in Deutschland, finanzielle Entschädigung ein “Witz” oder eine “Frechheit”, 16.12.2014

  1. Erni sagt:

    Liebe Justizfreunde bzw. -Opfer
    auch ich wurde Opfer dieser Verbrecherbande, anders kann ich diese
    Justiz nicht nennen.
    Ich wurde sogar vom Richter erpresst !!
    Mein Fal und Prolog
    Protokoll für die Öffentlichkeit
    dem zwar rechtskräftigem Urteil des mir widerfahrenem Justizwahnsinn
    die Öffentlichkeit zu informieren, ist eine sehr wichtige Instanz, denn
    ich weiß, dass ich eingliedert bin von einem Rechtsstaat, der nicht
    mehr existiert, weil die machtbesessenen Richter in einer beschämenden
    und menschenverachtender Weise die Justiz regieren
    Die schwarzen Schafe der Justiz – bzw. die Halbgötter in Schwarz !
    Mein Streit:
    Mein unmittelbarer Nachbar, abgegrenzt durch eine ihn schützende Stützwand, hat an dieser auf seinem Grundstück abgegraben um sein Grundstück zu ebnen und planend zu gestalten. Dadurch wurde meiner Stützwand die notwendige Stütze entzogen und es entstand ein Riss in dieser Wand.

    Diese betonierte Stützwand 20 m lang und 2,15 m hoch und 1,50 m tief
    mit Eisenbewirkung, entspricht damit genau der Notwendigkeit die zur Absicherung des kompletten Geländes bzw. Baugebiets benötigt wird.
    Nun verklagte er mich. Er ist der Meinung, dass diese Wand, von mir, auf meine Kosten, entweder abgerissen oder erneuert werden muss.

    Und ich bin Schuld an seiner 180 Jahre alten Scheune an dessen Verfall.
    Obwohl diese unsinnige Klage bereits vom Tisch ist, beharrt der Kläger weiterhin noch auf meine Schuld.
    Nächstes Eklat:
    Meine Stützwand ist gleich Grenzwand und Verbindung zu meinem Nachbarn der mich verklagte.
    Es wurde nicht nur vom gerichtlich bestellten Gutachter protokolliert, dass auf der Klägerseite abgegraben wurde und damit nicht nur an der Stützwand eine minimale Rissbildung entstand, sondern zugleich auch die Stütze entzogen wurde, und von vier eidesstattlichen Zeugen bestätigt, die nicht geladen und verhört wurden.
    Eine grobe Verletzung der Gehörsrüge des § 321 A des ZPO
    Auch weiter steht zu Protokoll, dass es einem technischen Laien ohne weiterer Erläuterungen klar ist, dass eine genügend hohe Erdanschüttung auf der Klägerseite die einsturzgefährdete Stützwand stabilisieren würde.
    Mein Fehlurteil:
    Er bekam das Recht , warum auch immer und laut Urteil muss ich laut Protokoll, die Wand nebst der einwandfreien Doppelgarage entfernen oder erneuern. Ich betone Oder !
    Nicht einmal diese Formulierung ist ordnungsgemäß festgehalten.
    Dass dadurch das ganze Gelände unsicher wird interessierte den Richter nicht
    Zudem zeigte der Kläger privates Interesse, mein Haus sich zu seinem anzueignen, für ein Butterbrot.
    Auf diesem Zug sprang auch einem Richter der übelsten Sorte auf und machte das Urteil davon abhängig, wenn ich dem Kläger für diesem Preis mein Haus veräußere, ist die Klage vom Tisch.
    Ich frage mich und jeden geistig vollwertigen Menschen allen Ernstes, was hat mein Haus mit der eigentlichen Klage zu tun ?
    50.000,- € wurden bereits in mein Grundbuch als Zwangshypothek eingetragen.
    36.000 € habe ich bereits an Gerichts-und Anwaltskosten bestreiten müssen.

    Hier wurde einwandfrei Mauschelei betrieben, anders ist das Urteil nicht zu erklären.
    Gnade Gott, wenn dieser Mensch eines Tages vor seinem eigenen Richter in der Ewigkeit steht, ob er sich hier noch behaupten kann ?
    Das Schlimmste daran ist, ich bin nicht das einzige Opfer dieser machtgierigen Richter und ich werde auch nicht das Letzte sein.

    Leute helft uns diesem Massaker ein Ende zu bereiten und teilt uns Eure Erfahrung mit.
    Danke !
    Würde mich freuen Euren Kommentar zu meinem Fall zu hören

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