Justizirrtum auf wikipedia, Fehlerkorrektur und Justizirrtümer

Justizirrtum auf wikipedia, Fehlerkorrektur und Justizirrtümer
Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.
Im Beweisrecht, in der Begrenzung von Rechtsbehelfen, im Recht der Wiederaufnahme und im Recht der Entschädigung sind Grenzen erkennbar, die sich auch eine zur Einsicht in die Fehlbarkeit ihrer Justiz bereite Gesellschaft wahrscheinlich auferlegen muss.
So wird im Beweisrecht mit höchstrichterlicher Billigung für die richterliche Überzeugung und damit die Feststellung eines Sachverhaltes nur der sogenannte Maßstab der praktischen Vernunft angelegt. Theoretische Zweifel müssen außer acht bleiben.
Bei den Rechtsbehelfen können und dürfen viele Entscheidungen nicht überprüft werden, weil z. B. Fristen versäumt wurden, Beschwergrenzen nicht erreicht werden oder sogar (z. B. im Ordnungswidrigkeitenrecht) “nur” eine Einzelfall-Fehlentscheidung vorliegt.

Im Recht der Wiederaufnahme muss die Rechtskraft von Entscheidungen geschützt werden, weil ansonsten ein Anknüpfen an frühere Entscheidungen nicht möglich wäre. Und schließlich wird dem einzelnen im Entschädigungsrecht ein Opfer an die Gemeinschaft zugemutet, weil die vollumfängliche Entschädigung aller Fehler (etwa nach dem Prinzip der Totalreparation gem. § 249 BGB) die öffentliche Hand überfordern würde.
Der Pole Josef Jakubowski wurde 1926 in Deutschland für einen Mord hingerichtet, den er nicht begangen hatte. Der wirkliche Täter legte zwei Jahre später ein Geständnis ab.
– Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen angeblich begangenen Mord unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969 freigesprochen wurde.
– Steven Truscott wurde 1959 im Alter von 14 Jahren als Jüngster in der kanadischen Justizgeschichte zum Tod verurteilt, nach 10 Jahren Haft freigelassen und 2007 nachträglich freigesprochen. Sein Fall trug maßgeblich zur Abschaffung der Todesstrafe in Kanada bei.
– Vera Brühne wurde 1962 trotz sehr schwacher Indizienlage mit ihrem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes an dem in Geheimdienstaktivitäten verwickelten Münchener Arzt Dr. Praun und seiner Haushälterin zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und erst 1979 von Franz Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal zu vermeiden.
– Donald Stellwag saß acht Jahre zu Unrecht wegen eines 1991 in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme im Gefängnis.
– Thomas Mooney saß auch nach dem Erweis seiner Unschuld noch 23 Jahre im Gefängnis und starb kurz nach seiner Haftentlassung.
– Peter Heidegger saß von 1994 bis 2003 unschuldig wegen Mordes im Gefängnis. Der wahre Täter wurde 2007 verurteilt.
– Monika Weimar wurde wegen Mordes an ihren beiden kleinen Töchtern 1988 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Indizienprozess durchlief alle Instanzen, wechselweise mit Freispruch und erneuter Verurteilung. Nähere Untersuchungen offenbarten Fehler bei Spurensuche und Beweissicherung.

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