Das heutige Urteil lautet auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Aussageerpressung. Das Strafmaß ist das Mindeststrafmaß von 1 Jahr und die Bewährungsfrist ist die Mindestbewährungsfrist. Dafür, dass der ehemalige Proberichter „ein Verhalten gezeigt, wie es ein Strafrichter fürchterlicher nicht an den Tag legen kann“ ist das merkwürdig wenig.
Demnach kein wirkliches „Umdenken“:
Das gleiche Landgericht, welches nunmehr die „Spitze des Fürchterlichen“ erreicht sieht, hatte den selben Proberichter nämlich anno 2011 sogar freigesprochen.
Ausgerechnet nach einer Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt kommt es Anfang Juni in Hamburg zu turbulenten Szenen: Die friedliche Demonstration wird von der Polizei aufgelöst, die Teilnehmer werden auseinandergetrieben, es kommt zu Rangeleien. Am Rande des Geschehens wird eine Gruppe junger Menschen anscheinend ohne besonderen Anlass in Gewahrsam genommen. Unter ihnen eine 20-Jährige, die anonym bleiben will und hier Anna heißen soll. Sie beteuert, friedlich gewesen zu sein.