Ein Mann wird von der Polizei beim Diebstahl von Parteiwerbung der AfD im Wert von zwei Euro erwischt – warum der 22-Jährige 1.000 Euro Strafe zahlen muss.
Zwei Euro Schaden, 31 geklaute AfD-Aufkleber, aber ein Riesentheater, das die gesamte Bandbreite der ermittlungsrelevanten Behörden erfasst, beschäftigt derzeit Nürnberg.
Das Problem, das aus einer Mücke einen juristischen Elefanten macht, ist eine Sprühflasche mit Pfefferspray, vorgesehen zur Abwehr von Tieren. Zum Einsatz kam der Reizstoff nicht, aber er wurde bei einem jungen Mann (22) sichergestellt, der auf Ärger getrimmt war. Das reichte aus, um aus einem eher läppischen Zwischenfall juristisch einen Diebstahl mit Waffengewalt zu machen.
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