Polizeigewalt: “Die Jagd”, Polizeibeamte brachten einen jungen Mofafahrer in Lebensgefahr. Das Abdecken und die Vertuschung bei der Polizei, 19.09.2013

“Die Jagd”, stern Nr. 39, 19.09.2013, Seite 84

Christian Bartmann, 17, fährt auf einem frisierten Mofa nach Hause. Polizisten werden auf ihn aufmerksam und verfolgen ihn. Minuten später schwebt er in Lebensgefahr. Was ist geschehen?

Auf der Flucht:
…Der Fahrer des Motorrollers hat eine rote Ampel überfahren, zudem einen Kreisverkehr in falscher Richtung passiert. Und er beschleunigt weiter, auf mehr als 60 Kilometer pro Stunde.
Funkspruch Christa 12/34:
– Hat sich gerade hingelegt! (Ein Rettungswagen wird gerufen) Notarztwagen kann auch nicht Schaden.

Der Funkverkehr klingt nach einem Routinefall – ein Mofafahrer, der auf der Flucht gestürzt ist. Doch es existiert auch ein Video aus dieser Nacht: Eine Kamera angebracht an der Frontscheibe des Streifenwagens Christa 12/34…

…Was Bartmann nicht weiss: Es sind nur noch ein paar hundert Meter bis zur sogenannten Bereichsgrenze. Dahinter wäre die Polizei Moers für ihn zuständig. Die Krefelder Beamten könnten ihn zwar weiterhin verfolgen aber nicht mehr allein.
…Die Krefelder Bereichsgrenze ist bereits in Sichtweite, jetzt geht alles ganz schnell.

…Der Dritte Wagen setzt sich an die Spitze, überholt damit auch Christian Bartmann. Dessen Roller fährt immer noch mit 60 Stundenkilometer rechts auf dem Radweg und hat nun einen Streifenwagen hinter, einen neben und einen vor sich.
Ruckartig zieht Fahrzeug drei herüber, bremst scharf und blockiert den Radweg. Rechts verläuft ein Graben, links fährt der zweite Streifenwagen – Zeit zum bremsen bleibt Bartmann nicht. Er prallt mit dem Roller in den hinteren Kotflügel des quer gestellten Polizei-Passats.
Zuerst fliegen Teile des Rollers, dann der 17-Jährige. Er überschlägt sich in der Luft und knallt auf den Asphalt.
Das ist die Szene, die der Polizist aus Christa 12/34 mit dem Satz “Hat sich gerade hingelegt” kommentiert.
…Später erreicht der Notarzt den Tatort. Seine erste Diagnose übermitteln die Polizisten an die Leitstelle: “Für das Unfallopfer besteht Lebensgefahr.”

Vertuschungsversuche:
…Die Polizisten haben 2,5m vor der Bereichsgrenze zugegriffen. Es dürfte damit keine lästigen Fragen von aussen geben.
Christian Bartmann: “Ich hatte irgendwann nur noch Angst vor denen, ich wusste nicht was die mit mir machen wenn ich anhalte.”
Ihm sei klar, dass zuerst einmal er selbst einen Fehler gemacht habe: “Aber die Reaktion ist dann doch schlimmer gewesen, finde ich.”
Entschuldigt hat sich bis heute keiner der Polizisten bei ihm. Das hätte auch nicht zum weiteren Verhalten der Beamten gepasst. Die erstatteten nämlich erstmal Anzeige gegen Christian Bartmann wegen “Gefährdung des Strassenverkehrs durch grob verkehrswidrigen Verhaltens”.
…In der Akte stieß der Anwalt auf allerlei Merkwürdigkeiten. Das Video des zweiten Polizeifahrzeugs etwa, das Bartmanns Aufprall mit dem Roller aus nächster Nähe zeigen muss und daher ein wichtiges Beweismittel ist – es fehlte. Der Funkverkehr, ebenfalls ein Beweismittel, ist in der Akte nicht komplett enthalten. Zudem wurden die beiden Polizisten nicht als Zeugen vernommen. Sie schrieben nur äußerst knappe Vermerke, einige gerade ein paar Sätze lang.
In den Berichten unterschlugen fünf Beamte die Abdrängungsversuche durch den zweiten Streifenwagen. Die Polizisten aus Christa 12/34 gaben an, sie hätten den Unfall nicht sehen können, weil die Sicht verdeckt gewesen sei. Die Kamera in ihrem Wagen aber zeichnete einen Grossteil des Unfalls auf.
Zwei andere Polizisten schrieben, der Rollerfahrer habe “100 Meter” gehabt, um vor dem quer stehenden dritten Polizeifahrzeug anzuhalten. Der Film entlarvt diese Erklärungen als Lüge.
…Prof. Thomas Felters: “Eigentlich hätte die Besatzung des ersten Streifenwagens am nächsten Tag Anzeige gegen die Kollegen stellen müssen, wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr und vielleicht auch wegen fahrlässiger Körperverletzung.”
Indem diese diese Anzeige nicht stellten, machten sie sich selbst der Strafvereitelung strafbar. Und deshalb haben sie die Kollegen dann wohl auch in ihren Vermerken gedeckt.
Die Polizeibeamten vertuschten den Vorfall womöglich auch, weil sie keinen Grund hatten, den Rollerfahrer gewaltsam vom Roller zu holen. Christian Bartmann lenkte sein Gefährt sicher, und um Mitternacht waren auf der Landstrasse keine Kinder oder andere Passanten zu vermuten, die der Roller hätte bedrängen können. Von dem Fahrer ging keine Gefahr aus. Die Polizisten nahmen daher möglicherweise seinen Tod in Kauf. Sie pervertierten, so heisst das im Juristendeutsch, ihre Autos zu Waffe.

… Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Christian Wendt: “Jeder Beamte, der falsch aussagt oder seine Kollegen schützt, begeht selbst eine schwere Straftat und muss damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden.”
Aber natürlich weiss auch der Lobbyist Wendt, dass in der Praxis fast alle Ermittlungen gegen Polizeibeamte im Sande verlaufen.

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