Richter Eva-Maria Schulten, Maring und Dr. Frank Haddenhorst, Das Dreigestirn vom Bielefelder Landgericht

Richter Eva-Maria Schulten, Maring und Dr. Frank Haddenhorst, Das Dreigestirn vom Bielefelder Landgericht
Mit ihrem „Beschluß” vom 30.7.2001 zur Räumungskostensache (AZ:25 T269/00 LG Bielefeld) haben die drei eindeutig klargestellt, daß sie von Rechtsprechung und insbesondere von Gerechtiglkeit eine sehr gewagte Auffassung haben.
Zur Vorgeschichte: Am 14.10.98 wurde das Hüttendorf in Borgholzhausen geräumt, und diversen – egal ob zufällig dort angetroffen oder nicht – Leuten das Ganze in Rechnung gestellt.
Eine Räumungsverfügung gab`s nur für einen Teil der Betroffenen, dem Rest wurde diese entweder gar nicht oder an eine falsche Adresse zugestellt. Richter van Halen fand das aber nicht weiter schlimm, er befand es sogar als nicht kritsierenswürdig, daß man so ne Verfügung ruhig in der Zeitungsröhre der WG Holtfeld abliefern könne, auch wenn der Adressat dort nicht wohnt, denn es gab ja immerhin schon mal Zustellungserfolge auf diese Art…. Zur Sache: In ihrem Kostenfestsetzungsbeschluß unterstützen die drei o. g. „Richter” ganz unverhohlen die offenkundigen Lügen der Gläubigerin, des Autobahnbauammtes Osnabrück.
Alles, was dieses sich so zurecht gelegt hat, wird ohne Nachprüfung als erwiesen anerkannt, und sogar noch als “substantiiert dargelegt” hochgejubelt. Einige Beispiele: – Ungefähr die Hälfte der „Räumungskosten” entstand durch die Abfallentsorgung. Woher die 180 Tonnen, die uns in Rechnung gestellt wurden, gekommen sind, mußte die Gläubigerin nie nachweisen, es reichte eine Liste, auf derlediglich zu lesen war, daß soviel entsorgt wurde. Wir haben Fotos vorgelegt, auf denen zu sehen war, daß die zerschredderten Reste der Holzhütten noch zwei Jahre nach der Räumung auf dem Gelände lagen, also können diese schon mal nicht entsorgt worden sein. Also liegt die Vermutung nahe, daß das Straßenbauamt genau die 200 Tonnen Bauschutt, den es 1996 illegal neben das Hüttendorfgelände abkippte, im Rahmen der Hüttendorfräumung klammheimlich mitentsorgen wollte und dann als Krönung uns die Rechnung dafür aufdrücken wollte. Auf diese Einwände kam von den Richtern allerdings nur der Kommentar, daß es sich bei den Holzbergen auf den Fotos um „verbliebene Restmengen” handle! – Auch die restlichen Posten auf der Rechnung konnte die Gläubigerin für die Richter “substantiiert”darlegen. Was sie gesagt haben, schreiben die Richter allerdings – und das wohl aus gutem Grund – nicht dabei, sehr schade, denn es wäre interessant, zu wissen. wie sich die Notwendigkeit von z. B. 400 qm Geotextil Secutex für eine Räumung erklären läßt. Oder 38 m Kanalrohr… – Weiterhin beziehen sich die drei auf eine an Eides statt geleistete Aussage der Gläubigerin, laut der sie alle SchuldnerInnen am Tage der Räumung mündlich aufgefordert haben will, das Gelände zu verlassen, auch die, die gar nicht anwesend waren. Daß da zwei konträre Aussagen im Raum stehen, berührt die Richter nicht im geringsten, natürlich hat die Gläubigerin recht.
– Einigen Leuten war es gar nicht möglich, das zu räumende Gelände zu verlassen, da die Gläubigerin allerdings nicht gesagt hat, daß die Personen das Gelände nicht verlassen konnten, ist das Fazit der Richter: Sie konnten es also!
Die uns in Rechnung gestellte Bereitstellung der Tieflader wurde mit dem notwendigen Abtransport von Bauwagen begründet. Tatsächlich wurde aber nur einer abtransportiert, weil sich nur einer auf der Verfügungsfläche befand, das finden die drei aber nicht nachvollziehbar und beharren darauf, daß die Notwendigkeit des Abtransports von vielen Bauwagen (wievielen auch immer…) gegeben war. Schließlich muß die Gläubigerin doch Recht haben.
In der ganzen Begründung des Beschlusses haben sich die drei nicht mal die Mühe gemacht, wenigstens den Anschein einer objektiven Bewertung der Sachlage aufrecht zu erhalten. Alles was die Gläubigerin sagt, stimmt und ist “substantiiert dargelegt”. Egal ob da ganz eindeutige Fakten gegen spechen. Bei einzelnen Rechnungspunkten, zu denen wohl nicht mal den Richtern eine plausible Erklärung einfiel, wozu die wohl notwendig waren, betonen sie lediglich, daß sie notwendig waren und es gute Gründe gab, welche auch immer.

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