Sachsensumpf Prozess: Inobjektive Staatsanwaltschaft, Journalisten wegen übler Nachrede verurteilt, 29.11.2012

Viele Widersprüche im “Sachsensumpf”-Prozess, zeit-online
Die Anklage gegen die ehemaligen Zwangsprostituierten Mandy Kopp und Beatrix E. lässt viele Fragen offen. Ein Ende des Prozesses ist noch nicht in Sicht.

Verdrehte Welt. Vier Jahre nach ihren Zeugenaussagen sitzen Mandy Kopp und Beatrix E. heute selbst auf der Anklagebank. Die Dresdener Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen, die im Alter von 16 Jahren im Leipziger Kinderbordell “Jasmin” zur Prostitution gezwungen wurden, Verleumdung vor. Als Nebenkläger tritt ausgerechnet der pensionierte Richter Jürgen Niemeyer auf, der ihren Zuhälter vor vielen Jahren zu einer sehr milden Haftstrafe verurteilte.

Der Fall wird häufig mit dem sogenannten Sachsensumpf in Verbindung gebracht – ein vermeintlicher Skandal, bei dem sächsische Juristen, Politiker und Polizisten Verbindungen zur organisierten Kriminalität gehabt haben sollen. Diese Anschuldigungen konnten nie bestätigt werden.

Der Prozess gegen Mandy Kopp und Beatrix E. begann im März dieses Jahres. Zum Auftakt bot die Staatsanwaltschaft den Angeklagten einen Deal an. Im Gegenzug zu einer Einstellung des Verfahrens hätten sie ihre Aussagen zurückziehen müssen. Die Frauen lehnten ab, was den Prozess deutlich zeitaufwendiger gestaltete und das Gericht dazu veranlasste, ihn auf November zu vertagen. …

…Wer diese absurde Situation verstehen will, muss 1993 in Leipzig beginnen. Damals stürmt die Polizei das Kinderbordell “Jasmin” und befreit mehrere junge Zwangsprostituierte, darunter Mandy Kopp und Beatrix E. Am Leipziger Landgericht verurteilt dessen späterer Vizepräsident Niemeyer den “Jasmin”-Betreiber Wüst wegen schwerem Menschenhandel, Förderung der Prostitution und sexuellem Missbrauch von Kindern zu vier Jahren Haftstrafe. Vielen Beobachtern erscheint diese Strafe auffällig mild und auch die Tatsache, dass die “Jasmin”-Kunden zunächst keinen zu interessieren scheinen, sorgt später für Argwohn.

Die Angelegenheit gerät in Bewegung, als einige Jahre später vermeintliche Verwicklungen der sächsischen Justiz in illegale Immobiliengeschäfte und Kontakte ins Rotlichtmilieu publik werden. 2007 veröffentlicht der sächsische Verfassungsschutz Akten, die die Korruptionsaffäre zunächst zu bestätigen scheinen. Auch Niemeyer gehört zu den Verdächtigten. Daraufhin leitet die Dresdner Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen ein. Die früheren “Jasmin”-Mädchen werden 2008 noch einmal verhört. Anhand von Fotos bestätigen Mandy Kopp und Beatrix E., was sie schon früher gegenüber Journalisten und möglicherweise auch der Polizei äußerten: In Niemeyer wollen sie ihren früheren Freier “Ingo” erkennen. Auch bei Norbert Röger, dem heutigen Präsidenten des Landgerichts Chemnitz, soll es sich um einen ehemaligen “Jasmin”-Kunden handeln.

Die Juristen streiten die Bordellbesuche ab. Dem ZEITMagazin sagt Niemeyer: “Ich weiß nicht, wie die Prostituierten darauf kommen. Sie lügen.” Der Ansicht ist offenbar auch die Staatsanwaltschaft, denn das Verfahren in der “Sachsensumpf”-Affäre wird wenig später wegen mangelnder Beweise eingestellt. Stattdessen leiten die Staatsanwälte ein Verfahren gegen Kopp und E. ein – wegen Verleumdung.

“Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat weder so tiefgründig noch so fair ermittelt, wie sie es darstellt.” Zu diesem Schluss kommen die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel 2008 in einem Artikel, den sie für ZEIT ONLINE über den “Sachsensumpf” schreiben. Der Artikel bringt ihnen eine Anklage der Dresdner Staatsanwaltschaft und eine Verurteilung wegen übler Nachrede ein, Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro sollen sie bezahlen. Sie gehen in Berufung; das Verfahren läuft derzeit in Dresden. …

…In puncto Brille sieht die Staatsanwaltschaft schließlich ein, dass das “Beweisfoto” und die Zeugenaussagen einige Zweifel zulassen. In der Anklageschrift vom 26. November 2008 tauchen die angeblich falschen Aussagen der Zeuginnen Mandy Kopp und Beatrix E. zur “rahmenlosen Brille” nicht mehr auf. Stattdessen wird Kopp jetzt beschuldigt, widersprüchliche Angaben zur Brille gemacht zu haben. In einem Zeitungsartikel der Süddeutschen Zeitung vom 2. April 2008 habe sie von einer Brille “mit sehr feinem Rahmen” gesprochen und sei damit von ihrer Zeugenaussage abgewichen.

Auch auf Nachfrage erkennt die Staatsanwaltschaft nicht, warum es sich hier um eine Abweichung zwischen der Einstellungsverfügung und der Anklageschrift handeln solle. Stattdessen merkt sie nun an, dass dem Indiz “Brille” keine übermäßige Bedeutung zugemessen werden dürfe. Denn “bereits der Versuch, die Brille eines angeblichen Freiers nach fünfzehn Jahren detailliert beschreiben zu wollen” erscheint ihr “nahezu ausgeschlossen”.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Angeklagten also einerseits, widersprüchliche Aussagen über eine lang zurückliegende Angelegenheit gemacht zu haben. Gleichzeitig weist sie jedoch darauf hin, dass eine lückenlose Erinnerung an alle Details nach fünfzehn Jahren kaum möglich sei.

Zeugen verheddern sich in Widersprüche

Um lückenhafte Erinnerungen geht es auch am 13. November 2012 im Prozess gegen Datt und Ginzel. Dort wird Niemeyer, an diesem Tag als Zeuge geladen, mit einem weiteren, bisher unveröffentlichten Foto aus dem Jahr 1993 konfrontiert, auf dem er eindeutig eine größtenteils rahmenlose Brille trägt. Plötzlich erinnert er sich wieder. Und seine kategorische Verneinung von 2008? “Eine Erinnerungslücke.”

Niemeyer ist nicht der einzige Zeuge, der sich inzwischen in Widersprüche verheddert hat. Die Ehefrau des Chemnitzer Richters Röger schließt nicht mehr aus, dass ihr Mann zu Anfang der neunziger Jahre an manchen Abenden möglicherweise auch alleine unterwegs war. Damit verliert Röger sein Alibi. Der ehemalige “Jasmin”-Betreiber Wüst hat sich nach Einschätzung der Verteidigung mit seinen widersprüchlichen Aussagen sogar so unglaubwürdig gemacht, dass er als Zeuge unbrauchbar geworden ist.

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