Schlamperei des Gerichtsvollziehers vom Gericht abgesegnet – AG Achern, Beschluß – M 1162/08, 05.02.2009

Schlamperei des Gerichtsvollziehers vom Gericht abgesegnet – AG Achern, Beschluß vom 5. 2. 2009 – M 1162/08

Der Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, fremde Forderungen einzutreiben und dem Schuldner die verbindliche Erklärung abzunehmen, daß bei ihm nichts zu holen ist. Es sollte selbstverständlich sein, daß der Gerichtsvollzieher über die Gelder, die er vereinnahmt, Buch führt. So steht es auch ausdrücklich in seiner Dienstvorschrift. Ebenso selbstverständlich muß der Gerichtsvollzieher darauf hinwirken, daß  die Erklärung des Schuldners vollständig ist. Für eine unvollständige Erklärung wird der Schuldner nämlich streng bestraft. Hier setzt sich ein Gerichtsvollzieher über beides hinweg und kommt damit vor Gericht durch.

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