Schnellgericht in Bayern, Verurteilungen im Viertelstundentakt, “Schwierigkeiten” machen ist nicht erlaubt, 09.09.2015

Prozesse gegen Schleuser, Schnellgericht, sueddeutsche.de, 09.09.2015

Im oberbayerischen Laufen verurteilen sie Schleuser im Viertelstundentakt. Ein Tag an der letzten Verteidigungslinie deutscher Rechtsordnung.

“…Ein Anwalt kündigt an, sein Mandant wolle noch mal ausführen, wie das war, als er die Flüchtlinge ins Auto lud. Der Richter fällt ihm ins Wort. Wenn der Angeklagte Schwierigkeiten mache, wenn er mit Zeugen komme, die alles erklären wollen, wenn gar Folgetermine anfallen, dann müsse er den Fall auf November vertagen. Das hieße: zwei Monate länger Untersuchungshaft. Der Anwalt winkt ab, nein, nein, kein Problem.”

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unkategorisiert veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert