SGR, Selbsthilfegruppe gegen Rechtsmissbrauch, irrende Richter, Nachhilfe für Staatsanwältinnen, willkürliche rechtswidrige Urteile, 2016

Unsere Selbsthilfegruppe begrüßt Sie im Internet und stellt sich Ihnen kurz vor, Selbsthilfegruppe gegen Rechtsmissbrauch (SGR)

Was uns motiviert
Bei einem Rechtsstreit machen Sie leicht Fehler: Sie überlassen Ihren Fall völlig Ihrem Rechtsanwalt. Ihr Vertrauen wird nicht selten missbraucht.
Sie glauben, ein Richter oder Staatsanwalt sieht sich stets dem Gesetz verpflichtet. Dieser Irrtum gereicht Ihnen schnell zum Nachteil.
Sollten Sie sich gegen Willkür der Justiz wehren müssen, sind Sie allein gelassen:
Eine parlamentarische Kontrolle existiert nicht.
Medien üben Selbstzensur.
Anwälte fürchten Repressalien.
An diesen Erfahrungen erkennen Sie unsere Motivation zur gegenseitigen Hilfe. Sie verdeutlichen Ihnen die Notwendigkeit eines gemeinsamen Kampfes gegen Anwaltsvergehen und Justizwillkür.


Willkür mit Ansagen
Der Verwaltungsrichter Monjé macht seine Vorankündigung:
“Nehmen Sie die Klage zurück; Sie sind auf das Diplom nicht angewiesen. Sie sind unerfahren und wissen nicht, wie es vor Gericht zugeht.”

Offensichtlich sah sich Richter Monjé verpflichtet, in seinem Urteil den Beweis für seine Worte anzutreten.
Lesen Sie bitte die Analyse des Urteils, und Sie erfahren was vor Gericht alles möglich ist – zumal die Öffentlichkeit davon nichts erfährt.

Wenn „Irrtum“ zum Vorsatz wird!
Richter irren oder sind nicht kompetent – kein Richter handelt vorsätzlich gegen das Gesetz. Das ist die offizielle Version.
Wenn der gemeinsame Beschluss von 3 Richtern aus einem halben Dutzend von „Irrtümern“ besteht, ist der Verdacht des Vorsatzes zur Rechtsbeugung begründet – die Strafanzeige nur konsequent.
Bitte lesen sie die Analyse zum Beschluss des Oberverwal-tungsgerichts Berlin. Es kann sein, dass Sie ihr Bild vom integeren Richter korrigieren werden.

Strafvereitelung im Amt
Wenn die Strafanzeige noch vor dem Zeitpunkt der Verjährung in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft gelangt, ist die Verjährungsfrist gewahrt. Staatsanwältin Martin stellt sich vorsätzlich unwissend, um die Strafverfolgung ihres Kollegen zu vereiteln, denn sie weiß:
Von der Justiz gedeckt, von Politikern und Medien nicht angefasst und von der Gleichgültigkeit unserer Gesellschaft profitierend, hat sie nichts zu befürchten.
Bitte lesen Sie den Bescheid der Staatsanwältin Martin und die Wiedergabe der Beschwerde auf ihren Bescheid. Urteilen Sie selbst über den Niedergang unseres Rechtsstaates.

 

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