Strafverteidiger aus Potsdam soll Zulassung wegen Parteiverrat verlieren, 28.05.2011

Er übernahm gern die spektakulären Fälle. Nun droht einem bekannten Potsdamer Rechtsanwalt die Aberkennung der Zulassung. Der Anwaltsgerichtshof bestätigte eine Entscheidung der Anwaltskammer. Der Jurist war wegen Parteiverrats verurteilt worden.

Dem bekannten Potsdamer Strafverteidiger Veikko B. droht das berufliche Aus als Jurist. Die Anwaltskammer des Landes Brandenburg hat seine Zulassung als Rechtsanwalt widerrufen. Und eine Beschwerde von B. gegen diese Entscheidung wurde vom Brandenburgischen Anwaltsgerichtshof (AGH) jüngst abgewiesen, bestätigte Martina Schwonke, Sprecherin beim zuständigen Oberlandesgericht Brandenburg, den PNN. Zu den Gründen des Urteils sagte sie, angesichts einer früheren Verurteilung B.s habe die Anwaltskammer „zwingend“ die Zulassung des Potsdamer Juristen entziehen müssen. „Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig“, sagte Schwonke. Beim Bundesgerichtshof könne noch Berufung beantragt werden.

Vor rund einem Jahr war der Anwalt, Jahrgang 1966, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden – wegen Parteiverrats und versuchter Nötigung. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) scheiterte. Wegen diesem Urteil droht B. der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Denn laut der Bundesrechtsanwaltsordnung ist die Zulassung zu widerrufen, wenn ein Anwalt „infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat“.

…Veikko B. ist seit 1996 Anwalt und über Potsdam hinaus als Verteidiger in aufsehenerregenden Kriminalfällen bekannt geworden. Erst im Februar diesen Jahres hatte er einen Fernsehauftritt in der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ – in seiner Funktion als Strafverteidiger des Rheinsbergers Holger Hellblau, dessen Unschuld er beweisen konnte. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mann war nach 1622 Tagen im Gefängnis vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. B. gelang es, das Verfahren mit neuen Beweisen wieder zu eröffnen.

Andere Auftritte von B. in der jüngeren Vergangenheit waren weniger glanzvoll: So hatte ihn das Amtsgericht Dresden im vergangenen November wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Angeklagt war B., weil er im Juli 2009 zwei Fotografen gehindert haben soll, einen Mandanten zu fotografieren. Da B. zu einem ersten Verhandlungstermin in Dresden nicht erschienen war, musste er von der Polizei vorgeführt werden. Beamte hatten ihn in Potsdam verhaftet und in die sächsische Landeshauptstadt überführt.

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