Verfassungswidrige Richterpostenvergabe, Opposition will Justizminister Bamberger des Landes Rheinland-Pfalz anklagen, 03.02.2011

Opposition will Justizminister anklagen, süddeutsche.de, 03.02.2011

Die beiden Herren sind erbost. “Jetzt ist Schluss”, sagt der FDP-Mann. “Das lassen wir dem Minister nicht durchgehen”, verkündet der CDU-Mann direkt danach. Gemeinsam kündigten die beiden Fraktionschefs der Opposition am Mittwoch in Mainz einen außergewöhnlichen Schritt an: Sie wollen den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) anklagen, sie wollen im Landtag eine sogenannte Ministeranklage beantragen, weil er die Verfassung missachtet habe bei der Besetzung eines Richterpostens. “Die Verfassung gilt für alle”, sagt FDP-Fraktionschef Herbert Mertin, “auch für eine SPD mit absoluter Mehrheit.”

…Es geht um einen “Verfassungsverstoß” des Justizministers. So nennt es das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, das sich unangenehm liest für Bamberger: “Trotz Warnungen” habe er am 22. Juni 2007 den Chefposten des Koblenzer Oberlandesgerichts besetzt – und dabei einen Fehler begangen: Er ließ dem unterlegenen Bewerber, einem erfahrenen Richter mit CDU-Parteibuch, keine Zeit, gegen die Ernennung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Obwohl der Unterlegene bereits angekündigt hatte, genau das zu wollen.

Der betroffene Richter klagte und erhielt Recht auf ganzer Linie: Die Vergabe des Postens sei rechtswidrig, befanden die Bundesrichter, man habe ihn in seinen Grundrechten verletzt. Auch die Auswahlkriterien seien “nicht aussagekräftig” gewesen. Nun muss der Justizminister die Stelle erneut ausschreiben. Es ist ein bundesweit einmaliger Fall, die Justiz in Rheinland-Pfalz ist seither in Aufruhr – und die Opposition erregt sich vor allem darüber, dass der Minister keinen Fehler seinerseits erkennen will, zurücktreten schon gar nicht.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter BVerfG/Grundrechte veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.