Verkehrte Welt: Wie die bayerische Justiz gewalttätige Polizisten schützt, 14.05.2012

Wie die bayerische Justiz gewalttätige Polizisten schützt, Der Spiegel 20/2012 vom 14.05.2012

Im Februar, zu Beginn des Prozesses, hatte der Rosenheimer Amtsrichter Ralf Burkhard noch angekündigt, in der Beweisaufnahme werde die Aufklärung der vorgeworfenen Taten “nach den Regeln der Kunst” erfolgen. Einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens wies er zurück, da der Bürger schließlich einen “Gewährleistungsanspruch auf Strafverfolgung” habe. Vor allem, möchte man hinzufügen, wenn sich Polizeibeamte in den Verdacht bringen, gegenüber unbescholtenen Bürgern massiv übergriffig geworden zu sein.

Doch wenn es um prügelnde Polizisten geht, scheint in Bayern die Justiz bisweilen verkehrte Welt zu spielen. Angeklagt werden nämlich nicht die Beamten, die ihren Aufgaben mit offensichtlich fragwürdigen Methoden nachgehen, sondern die Bürger, wenn sie sich von der Staatsgewalt nicht alles gefallen lassen – wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Fall, um den es geht, spielte sich am 15. November 2010 im oberbayerischen Pfaffenhofen ab. Zwei Beamte, der Polizeihauptmeister K. und der Polizeiobermeister T., sollten an jenem Tag einen Mann zur psychiatrischen Untersuchung vorführen. Sie fuhren zu der Adresse, einem Anwesen mit 14 Wohnungen, wo sie den Gesuchten vermuteten. Doch dessen Name stand auf keinem der Klingelschilder. Also läuteten sie an mehreren Wohnungstüren, um nach ihm zu fragen. Sie trugen nicht Uniform, sondern waren in Zivil.

Das Entscheidende aber war wohl, dass am Freitag jener Polizist als Zeuge hätte aussagen sollen, gegen den sich die Angeklagten am heftigsten zur Wehr gesetzt hatten. Weitere Ermittlungen haben die Polizisten nun nicht mehr zu fürchten. Ende gut?

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1 Antwort zu Verkehrte Welt: Wie die bayerische Justiz gewalttätige Polizisten schützt, 14.05.2012

  1. Weil diese Entwicklung insgesamt “besorgniserregend und absolut inakzeptabel” sei, setzt Innenminister Joachim Herrmann auf umfangreiche Schutzmaßnahmen und harte Strafen. So sollen die Beamten bestmöglich mit Schutzausrüstung ausgestattet und in Aus- und Weiterbildungen auf Auseinandersetzungen vorbereitet werden.

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