Wenn die Polizei irrt: Schadenersatz bei Hausdurchsuchung und Haft

httpv://www.youtube.com/watch?v=UJ2L1XZ3dN4

Hausdurchsuchung bei Polizeiopfer Jürgen Finke

…Das Problem, die Polizisten hatten sich in der Tür geirrt.

Jürgen Finke wurde vom Polizeihund gebissen, verletzt und musste 2 mal operiert werden.

Die Polizei gibt zu, dass der Einsatz irgendwie falsch gelaufen sei.

…Jürgen Finke will mehr, er will Schmerzensgeld und Schadenersatz. Seine Aussichten sind aber eher schlecht.

Prof. Ulrich Sommer:
Ersatzansprüche nach Hausdurchsuchungen, da sprechen Sie eines der dunkelsten Kapitel unserer Justiz an. Da muss man vielleicht generell sagen, die Justiz soll eigentlich für Gerechtigkeit sorgen aber wenn es darum geht eigene Ungerechtigkeiten, die man begangen hat, vielleicht wieder gut zu machen, da erkennen Sie unserer Justiz nicht wieder.

…Die Erfahrung, dass man gegen den Staat schlechte Karten hat macht Er gerade. Der junge Mann möchte nicht erkannt werden. Er sass 3 Tage unschuldig in Untersuchungshaft.
Vor einem Jahr wurde ich auf dem Weg nach Hause von der Polizei verhaftet. Die Polizei warf mir vor im grossen Stil Drogen verkauft zu haben.
…Wer unschuldig in Haft sitzt hat grundsätzlich nur dann Anspruch auf Schadenersatz wenn er von einem Gericht auch freigesprochen wird und selbst dann gibt es keinen kompletten Ersatz für Gehaltseinbussen und andere wirtschaftliche Schäden.
Pro Tag zahlt der Staat nur 25 EUR.
Er wird für seine 3 Tage Untersuchungshaft gar nichts bekommen, denn den Beamten ist kein gravierender Fehler nachzuweisen.

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